Erstellt am 26.09.2006 um 12:15 Uhr von Bergmann
@Caipirinha
§87 (1) Der Betriebsrat hat , soweit eine gesetzliche oder tarifliche Reglung nicht besteht , in folgenden Angelegenheiten
mitzubestimmen :
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
-- also auch Überstunden !!
Da Überstunden mitbestimmungspflichtig sind,muß der AG sie
Euch vorlegen !!
Erstellt am 26.09.2006 um 22:29 Uhr von paula
also es wird hier viele verwundern, aber ich denke euer gremium braucht ein paar grundlagenschulungen. da bekommt ihr gerade diese grundregeln vermittelt
Erstellt am 26.09.2006 um 22:42 Uhr von Lotte
paula,
jetzt glaube ich aber langsam doch, dass Du heimlich das Metier gewechselt hast und nun Schulungen für BRM anbietest. Darf ich auch mal? ;-))
Erstellt am 26.09.2006 um 23:24 Uhr von paula
na lotte bei dir doch immer gerne! was machen wir denn für ein besonderes seminar... "fönfrisuren in stürmischen BR-Zeiten" oder "gleichstellung von frau und mann unter berücksichtigung der neuen frühjahrsfarben"?
Erstellt am 26.09.2006 um 23:34 Uhr von Lotte
also im Moment wäre mir lieber wir würden etwas zur "Vorbereitung der SchwbV Wahlen unter Berücksichtigung der neuen Herbst- Winterkollektion" machen ;-)
Erstellt am 26.09.2006 um 23:39 Uhr von paula
na dann suche ich in meinem heine-katalog gleich mal was passendes für uns raus :-)