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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden genehmigungspflichtig?

C
Caipirinha
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, unseres Wissens sind Überstunden der Mitarbeiter durch den Betriebsrat genehmigungspflichtig. Welcher § beschreibt das und können wir als BR von der GL eine Auflistung der aktuellen Überstunden verlangen?

3.74606

Community-Antworten (6)

B
Bergmann

26.09.2006 um 14:15 Uhr

@Caipirinha

§87 (1) Der Betriebsrat hat , soweit eine gesetzliche oder tarifliche Reglung nicht besteht , in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen :

  1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

-- also auch Überstunden !!

Da Überstunden mitbestimmungspflichtig sind,muß der AG sie Euch vorlegen !!

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paula

27.09.2006 um 00:29 Uhr

also es wird hier viele verwundern, aber ich denke euer gremium braucht ein paar grundlagenschulungen. da bekommt ihr gerade diese grundregeln vermittelt

L
Lotte

27.09.2006 um 00:42 Uhr

paula, jetzt glaube ich aber langsam doch, dass Du heimlich das Metier gewechselt hast und nun Schulungen für BRM anbietest. Darf ich auch mal? ;-))

P
paula

27.09.2006 um 01:24 Uhr

na lotte bei dir doch immer gerne! was machen wir denn für ein besonderes seminar... "fönfrisuren in stürmischen BR-Zeiten" oder "gleichstellung von frau und mann unter berücksichtigung der neuen frühjahrsfarben"?

L
Lotte

27.09.2006 um 01:34 Uhr

also im Moment wäre mir lieber wir würden etwas zur "Vorbereitung der SchwbV Wahlen unter Berücksichtigung der neuen Herbst- Winterkollektion" machen ;-)

P
paula

27.09.2006 um 01:39 Uhr

na dann suche ich in meinem heine-katalog gleich mal was passendes für uns raus :-)

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