Überstunden genehmigungspflichtig?
Liebes Forum, unseres Wissens sind Überstunden der Mitarbeiter durch den Betriebsrat genehmigungspflichtig. Welcher § beschreibt das und können wir als BR von der GL eine Auflistung der aktuellen Überstunden verlangen?
Community-Antworten (6)
26.09.2006 um 14:15 Uhr
@Caipirinha
§87 (1) Der Betriebsrat hat , soweit eine gesetzliche oder tarifliche Reglung nicht besteht , in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen :
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
-- also auch Überstunden !!
Da Überstunden mitbestimmungspflichtig sind,muß der AG sie Euch vorlegen !!
27.09.2006 um 00:29 Uhr
also es wird hier viele verwundern, aber ich denke euer gremium braucht ein paar grundlagenschulungen. da bekommt ihr gerade diese grundregeln vermittelt
27.09.2006 um 00:42 Uhr
paula, jetzt glaube ich aber langsam doch, dass Du heimlich das Metier gewechselt hast und nun Schulungen für BRM anbietest. Darf ich auch mal? ;-))
27.09.2006 um 01:24 Uhr
na lotte bei dir doch immer gerne! was machen wir denn für ein besonderes seminar... "fönfrisuren in stürmischen BR-Zeiten" oder "gleichstellung von frau und mann unter berücksichtigung der neuen frühjahrsfarben"?
27.09.2006 um 01:34 Uhr
also im Moment wäre mir lieber wir würden etwas zur "Vorbereitung der SchwbV Wahlen unter Berücksichtigung der neuen Herbst- Winterkollektion" machen ;-)
27.09.2006 um 01:39 Uhr
na dann suche ich in meinem heine-katalog gleich mal was passendes für uns raus :-)
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