In einer unserer Niederlassungen werden die Kollegen gefragt, ob Sie freiwillig Überstunden zur Inventur machen würden. Sind diese freiwilligen Überstunden auch genehmigungspflichtig?
Erstellt am 08.12.2008 um 11:06 Uhr von frager1 JA!!!! Jegliche Mehrarbeit unterlieht der Mitbestimmung. Auch wenn der AG Mehrarbeit "nur" duldet ohne sie anzuordnen, muss er die MB beachten!