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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aushebeln des ArbZG - was kann der BR tun?

B
BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Firma hat vom Gewerbeaufsichtsamt die Erlaubnis im durchgängigen Schichtsystem zu arbeiten, was auch in zwei Bereichen getan wird. An dieser Stelle ist es gestattet an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Alle anderen Bereiche arbeiten in Normalschicht, zweischichtig oder z.B. 6-Tagewoche. Dort gilt unserer Rechtsauffassung nach uneingeschränkt das Verbot an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten nach BetrVG (die dort geregelten Ausnahmen treffen für unsere Firma nicht zu). Jetzt legt unsere GF die Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes so aus, dass auch alle anderen Bereiche an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen, weil sie ja die Bereiche mit 3D-System kontinuierlich mit Material versorgen müssen. Wir halten diese These fuer falsch, aber geeignete Schichtsysteme für die richtige Lösung. Wir müssen unsere Rechtsauffassung weiter untermauern, sonst versucht unsere GF das ArbZG auszuhebeln. Gibt es dazu vielleicht BAG-Urteile? Viele Grüße BR

2.88301

Community-Antworten (1)

P
pit47

22.03.2006 um 09:46 Uhr

Hallo BR, ich empfehle Euch die §§ 10-13 ArbZG zu lesen, da ist dieses geregelt.

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