Erstellt am 16.05.2011 um 13:30 Uhr von docpille
hi,wenn es sowas gibt dann viellecit im AV oder in einer BV.
Gesetzlich gibt es dazu gar nichts
Erstellt am 16.05.2011 um 14:19 Uhr von petrus
@doc:
> Gesetzlich gibt es dazu gar nichts
Halte ich für ein Gerücht... Siehe §6(5) ArbZG
@café
Bitte beachten: im gesetz steht "oder". Wenn es schon Nachtschichtzulage gibt, dürfte kein zusätzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub bestehen. Außer in Arbeits- oder Tarifvertrag....
Erstellt am 16.05.2011 um 15:54 Uhr von docpille
@petrus
dann erklär mal was eine angemessene Zahl befreiter arbeitstage ist...
oder angemessener Zuschlag beim Bruttolohn.
da bin ich ja mal was von gespannt
Erstellt am 16.05.2011 um 16:07 Uhr von petrus
@doc: Das überlasse ich - wie das BAG - den zuständigen Betriebs- oder Tarifparteien. Mehr dazu: http://dejure.org/dienste/lex/ArbZG/6/1.html