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Sonderurlaub bei Nachtschicht?

C
cappuchino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich würde einem MA gern helfen. Es geht darum, dass er fragt ob ihm Sonderurlaub zusteht, da er nur im Nachtdienst arbeitet. Ich habe schon versucht Informationen über die Grundsätzlichkeit zu finden...aber leider ohne Erfolg. Kann mir da evtl jemand helfen?

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Community-Antworten (4)

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DocPille

16.05.2011 um 15:30 Uhr

hi,wenn es sowas gibt dann viellecit im AV oder in einer BV. Gesetzlich gibt es dazu gar nichts

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Petrus

16.05.2011 um 16:19 Uhr

@doc:

Gesetzlich gibt es dazu gar nichts

Halte ich für ein Gerücht... Siehe §6(5) ArbZG

@café Bitte beachten: im gesetz steht "oder". Wenn es schon Nachtschichtzulage gibt, dürfte kein zusätzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub bestehen. Außer in Arbeits- oder Tarifvertrag....

D
DocPille

16.05.2011 um 17:54 Uhr

@petrus

dann erklär mal was eine angemessene Zahl befreiter arbeitstage ist... oder angemessener Zuschlag beim Bruttolohn.

da bin ich ja mal was von gespannt

P
Petrus

16.05.2011 um 18:07 Uhr

@doc: Das überlasse ich - wie das BAG - den zuständigen Betriebs- oder Tarifparteien. Mehr dazu: http://dejure.org/dienste/lex/ArbZG/6/1.html

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