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Einblick Lohnlisten fremder Betriebsstätten

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Infos. Das Urteil kann ich in dem Sinne gebrauchen, dass ich weiss, dass auch GBV Einblick nehmen kann. Hintergrund des ganzen ist halt, dass der BR an der anderen Betriebsstätte aus persönlichen Gründen mir gegenüber mir keinen Einblick gewähen will. ist ein internes Problem, dass ich dadurch lösen wollte, dass ich mich halt direkt über GBV an den AG wenden wollte. Mal sehen, ob es klappt. ich werde berichten.

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Community-Antworten (1)

G
ganther

13.05.2011 um 19:01 Uhr

Wenn der BR nicht will wird dir aber gerade das Urteil nicht weiterhelfen. Die Besonderheit war doch gerade dass hier übertragen wurde...

Offen gesagt würde auch unser Gremien dem GBRV dies NIEMALS zugestehen. Es geht dich nichts an. Der GBRV sollte die Zuständigkeiten nach 50 achten. Wenn er das bei uns nicht tun würde unser Gremien massiv auf Abwahl drängen

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