Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Infos. Das Urteil kann ich in dem Sinne gebrauchen, dass ich weiss, dass auch GBV Einblick nehmen kann. Hintergrund des ganzen ist halt, dass der BR an der anderen Betriebsstätte aus persönlichen Gründen mir gegenüber mir keinen Einblick gewähen will. ist ein internes Problem, dass ich dadurch lösen wollte, dass ich mich halt direkt über GBV an den AG wenden wollte.
Mal sehen, ob es klappt. ich werde berichten.