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Einblick Lohnliste - muss der gewährt werden oder kann der dem BR verweigert werden?

N
nemo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der BR-Vorsitzende nimmt regelmäßig Einsicht in die Lohnlisten und schreibt diese dann auch ab. Bei einem ständigen Wechsel der BR-Mitglieder (neue Wahlen stehen an) wissen immer mehr Leute über die einzelnen Einkünfte der Mitarbeiter bescheid. Vielen Mitarbeitern passt das nicht. Müssen die Löhne bzw. Gehälter dem BR bekannt gegeben werden oder kann man den Einblick verweigern?

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Community-Antworten (3)

P
pit47

06.03.2006 um 15:19 Uhr

Hallo nemo, der BR hat das Recht die Lohn- und Gehaltslisten einzusehen, auch wenn es einzelnen MA nicht passt. Der BR darf natürlich nicht über Einzelheiten dieser Listen mit Personen außerhalb der BR`s sprechen.

W
w-j-l

06.03.2006 um 15:26 Uhr

Wenn ihr einen Betriebsausschuss habt, dann steht nach Kommentarmeinung u.U. nur diesem das Einsichtsrecht zu. Gruesse w-j-l

FB
Frank B.

06.03.2006 um 15:35 Uhr

Dies kann oder sollte man auch in der Geschäftsordnung regeln. Wir haben einen Personalausschuss der für solche Fragen zuständig ist.

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