Hallo! Bei uns steht eine Verschmelzung mit anderen Tochtergesellschaften an. Es heißt, der größte Betrieb erhält das Übergangsmandat. Es werden drei Gesellschaften zusammen geschlossen. Unser jetziges Unternehmen, mit einer Betriebsstätte, hat die meisten wahlberechtigten Arbeitnehmer, eins der anderen Unternehmen hat mehrere Betriebsstätten, wobei jede der Betriebsstätten kleiner sind als wir. Aber als gesamtes Unternehmen (mit den verschiedenen Betriebsstätten) sind des insgesamt mehr wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Beispiel: GmbH A hat 150 Arbeitnehmer und nur eine Betriebsstätte mit einem Betriebsrat, GmbH B hat 200 Arbeitnehmer mit 4 Betriebsstätten mit je 50 Arbeitnehmer und Betriebsräten, GmbH C hat 50 Arbeitnehmer und ein Betriebsrat.
Wer kann mir sagen, welcher Betrieb das Übergangsmandat erhält?