Vetretung von Betriebsteilen durch BR von anderen Betriebsteilen - wieweit ist das möglich?
Hallo, ich habe eine Frage zur Zugehörigkeit von Betriebsstätten.
Folgende Situation und Historie besteht bei uns:
Unser Unternehmen ist durch Abspaltung eines Teils von einem großen Unternehmen entstanden. Wir haben einen Hauptbetrieb und mehrere Betriebsstätten. Bisher (im großen Unternehmen) hatten wir mehrere BR und einen GBR.
Ich bin BR-Vorsitzender einer dieser Betriebsstätten. Durch die Abspaltung sind wir nur noch 16 Kolleginnen/-en. Für die jetzige BR-Wahl würde das bedeuten, dass es nur noch einen 1-Mann-BR geben wird. Es gibt weitere Betriebsstätten in anderen Städten mit 5 bis 10 Kolleginnen/-en. Unter welchen Umständen könnten sich die Kolleginnen/-en einer anderen Betriebsstätte von dem BR unserer Betriebsstätte vertreten lassen. Die Betriebsstätten sind allerdings räumlich weit von einander getrennt und arbeitsorganisatorisch gehören sie auch nicht gerade zusammen. Wie kann man hier den §4 BetrVG zu unserem Gunsten auslegen. Sinn und Zweck ist die Bildung eines "vernünftigen" Gremiums mit 3 Mann. Oder ist es in jedem Fall so, dass sich die Kolleginnen/-en einer Betriebsstätte, die keinen eigenen BR wählen wollen, dann von dem Hauptbetrieb vertreten lassen müssen (in unserem Fall ist der sogar noch dichter an der Betriebsstätte gelegen und auch arbeitsorganisatorisch könnte die Betriebsstätte eher zum Hauptbetrieb gehören als zu unserer Betriebsstätte). Ein Argument wäre vielleicht die Interessenslage der Kolleginnen/-en. Sie fühlen sich von dem BR einer anderen "Nebenbetriebsstätte" besser vertreten als vom BR des Hauptbetriebes. Die Probleme sind hier ganz andere als in einem kleinen Nebenbetrieb. Ihre Interessen könnten in einem Hauptbetrieb untergehen. Aber reicht das rechtlich gesehen aus? Könnte der AG etwas dagegen haben? Wer kann mir hier helfen, wer hat villeicht Erfahrung bei diesem Thema??
Community-Antworten (6)
13.02.2006 um 17:41 Uhr
Broocki,
schliesst einen TV darüber ab. Die gesetzliche Regelung ordnet immer nur dem Hauptbetrieb zu.
13.02.2006 um 17:51 Uhr
Hallo ramses II Wofür soll denn dieses >>schliesst einen TV darüber ab<< stehen ?
13.02.2006 um 22:07 Uhr
Rattle,
für "schliesst einen Tarifvertrag darüber ab".
Sorry, aber die Abkürzung "TV" dürfte hier allen geläufig sein!
14.02.2006 um 10:09 Uhr
Danke Ramses II. Das mit der gesetzlichen Regelung habe ich befürchtet, habe es aber bisher nirgends eindeutig gefunden.
Der Abschluss eines TV kommt nicht in Frage. Dann wird es eben nur ein 1-Mann(oder Frau)-BR.
14.02.2006 um 20:06 Uhr
14.02.2006 um 20:13 Uhr
BMW,
hör doch mal auf mit Deinen Latrinenparolen!
Ich habe nirgendwo geschrieben dass ein BR einen TV abschliessen kann!
Geh doch woanders spielen wenn Dir das hier zu intellektuell ist!
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