Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft
Hallo liebe Mitstreiter, wer von Euch hat eine BV Rufbereitschaft und kann mir weiter helfen? Wer hat schon einmal eine gekündigt und eine neue verhandelt? Kann einen nicht Gesetzeskonforme BV auch eine Nachlaufzeit haben?
Community-Antworten (2)
11.05.2011 um 11:07 Uhr
Frage 1) schau mal auf diese Seite: http://www.boeckler.de/398_1307.html Frage 2) kann ich Dir nicht beantworten Frage 3) Sie kann, wenn z.B. eine Formulierung verwendet wurde, dass die BV trotzdem gültig bleibt, auch wenn Teile davon ungültig sein oder werden sollten und wenn eine Nachlaufzeit verinbart ist . . .
11.05.2011 um 11:56 Uhr
Dass sie nicht gesetzeskonform und damit evtl. nichtig ist, kann letztlich nur ein ArbG feststellen. Bis zu dieser Feststellung... solltet ihr - notfalls unter Anrufung einer E-Stelle - mit dem Abschluss einer neuen BV längst fertig sein.
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