Erstellt am 11.05.2011 um 09:07 Uhr von wölfchen
Frage 1) schau mal auf diese Seite: http://www.boeckler.de/398_1307.html
Frage 2) kann ich Dir nicht beantworten
Frage 3) Sie kann, wenn z.B. eine Formulierung verwendet wurde, dass die BV trotzdem gültig bleibt, auch wenn Teile davon ungültig sein oder werden sollten und wenn eine Nachlaufzeit verinbart ist . . .
Erstellt am 11.05.2011 um 09:56 Uhr von petrus
Dass sie nicht gesetzeskonform und damit evtl. nichtig ist, kann letztlich nur ein ArbG feststellen. Bis zu dieser Feststellung... solltet ihr - notfalls unter Anrufung einer E-Stelle - mit dem Abschluss einer neuen BV längst fertig sein.