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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzungen und dann Einstellungen

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monselmann
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage dem Br ist aufgefallen das Mitarbeiter versetzt wurden (teilweise auf eigenen Wunsch der Mitarbeiter) und das auf einmal für diese freigesetzten Stellen Anträge auf Einstellungen vorliegen. Ich denke Einstellungen sollte ein BR nicht verhindern aber gegen die Versetzungen ohne Info am BR sollte man doch was machen ,oder was meint ihr wie ist die Ideale vorgehensweise?

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Community-Antworten (6)

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Ulrik

11.05.2011 um 10:39 Uhr

Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei Versetzungen und bei Einstellungen gem. §99 BetrVG. Es ist schon richtig, daß ein BR Einstellungen wohl für gut befinden sollte, allerdings ist auch in Hinterkopf zu behalten, warum es diese §§ gibt. Der BR soll überwachen, daß die personellen Maßnahmen fair und gerecht ablaufen und keine MA benachteiligt werden.

Das heißt, bei Einstellungen, wurde ausgeschrieben?? Hatten alle MA die gleiche Chance, sich auf den freien Posten zu bewerben? Genauso bei Versetzungen. Gleiche Chance für alle.

Das solltet ihr prüfen, und vor allem euren AG klar und deutlich ins Gebet nehmen, daß er euch zu beteiligen hat.

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wölfchen

11.05.2011 um 11:00 Uhr

. . . vor allem: wenn Ihr bei Versetzungen, die auf Wunsch des Versetzten stattgefunden haben, stillschweigend zugeschaut habt, dann müsst Ihr Euch bei einer Versetzung, gegen die Ihr Einwände habt, vom Arbeitgeber fragen lassen, warum die anderen 10 oder 15 Versetzungen ohne Mitbestimmung über die Bühne gegangen sind und jetzt auf einmal wollt Ihr mitbestimmen. Also ruhig beim Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht einfordern, was Euch zugleich eine Argumentation in die Hand gibt, wenn Ihr mal widersprechen müsst und der AG meint, dass der BR nur immer was zu meckern hat . . .

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pirat

11.05.2011 um 11:03 Uhr

@monselmann, und das auf einmal für diese freigesetzten Stellen Anträge auf Einstellungen vorliegen ...zu Stellenauschreibungen wäre hier § 93 BetrVG von Bedeutung und zu verlangen.

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monselmann

11.05.2011 um 11:26 Uhr

@all Die Versetzungen sid erst vor kurzem Passiert und der § 93 wird bei uns befolgt ,das Problem ist nur soll man die Versetzungen so hinnehmen oder halt versuchen einen Titel vor Gericht zu erwirken das die Rechte des Betriebsrates in Zukunft beachtet werden und bei Nichtbeahtung dann ein Ordnungsgeld fällig wird z.b. nach Paragraph §23 BetrVG ?Ich meine damit keine Rücknahme der personellen Massnahmen oder nach §101 BetrVG.

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Ulrik

11.05.2011 um 11:36 Uhr

Das müßt ihr selbst entscheiden. Ich persönlich würde jetzt nicht direkt vor Gericht gehen, wenn sonst die Zusammenarbeit passt. Aber den AG mit einem Schreiben ermahnen, in Zukunft die MBR zu beachten. Dabei könnt ihr ja auch mögliche Konsequenzen aufmerksam machen, wie eben das Ordnungsgeld. Aber einfach Schweigen ist m. E. keine gute Lösung

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Petrus

11.05.2011 um 11:45 Uhr

Kommt drauf an... Es soll ja ArbGeb geben, denen der Verstoß gegen das BetrVG an dieser Stelle gar nicht bewusst ist. Ein freundlicher Hinweis vom BR - der ArbGeb gelobt Besserung, lässt den QM-Prozess gleich diesbezüglich verbessern (!) - und in Zukunft läuft es... Manche glauben zwar ihrem BR nicht - aber der Erklärung eines Anwalts - und geloben dann kostenpflichtig Besserung ;-) Wenn bei Euch allerdings Verstöße gegen das BetrVG an der Tagesordnung sind, muss es eben ein Arbeitsrichter erläutern... Da hier keiner Deinen ArbGeb kennt, Euer Gremium hingegen dann schon, müsst ihr wissen, was ihr wollt...

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