Erstellt am 22.02.2010 um 19:44 Uhr von delagundula
Also ich persönlich würde die bestehenden Arbeitsverhältnisse nicht auflösen wollen...
Was ihr aber unbedingt machen solltet, ist dem AG unmißverständlich klarmachen, das ein weiteres derartige Verhalten von Euch nicht toleriert wird.
Nur meine bescheidene Meinung.
Erstellt am 22.02.2010 um 19:53 Uhr von fragezeichen
Das Problem bei uns ist, dass der AG uns ignoriert und regelrecht Krieg führt. Bisher haben wir immer zähneknirschend zugestimmt und wir wollten mit der Zustimmungsverweigerung zeigen, dass dies nicht so weiter gehen kann. Was der AG davon hält, hat er mit den Einstellungen gezeigt.
Erstellt am 22.02.2010 um 20:51 Uhr von DonJohnson
@fragezeichen
*Kann ein Betriebsrat (oder besser gefragt, darf er überhaupt) nach einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen seine Zustimmung nachträglich erteilen?*
Da der Beschluss des Gremiums schon Außenwirkung erlangt hat, ist das nciht mehr möglich!
Der AG muß die Zustimmung des Gremiums ersetzen lassen. Macht er es nicht hat er individualrechtlich zwar einen AV mit dem neuen AN, er darf aber nciht beschäftigt werden. Da muß der BR diesbezüglich selbstverständlich handeln, sollte der beschäftigt werden... Je nachdem wie ihr bereit seit zu kämpfen ;-)
Erstellt am 22.02.2010 um 20:55 Uhr von delagundula
...hmmm , ich verstehe
wenn ihr der Einstellung widersprochen habt, hat der AG ja nur die Möglichkeit über das erfolgreiche Zustimmungersetzungsverfahren die Einstellung vorzunehmen....
Dies hat er ja nach deiner Schilderung nicht getan... also wenn ich meinem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht diesen Vorgang mitteile, fällt er vom Stuhl;)
Nachdem ich ihm wieder auf den Stuhl geholfen habe, würde ich ihn bitten, die bestehenden Arbeitsverhältnisse nicht zu gefährden, jedoch den AG mal so richtig (Zensiert)... :-)
Erstellt am 22.02.2010 um 20:57 Uhr von rainerw
Der BR sollte sichdann aber überlegen, ob es ratsam wäre den Twist mit dem AG auf den Rücken der beiden AN auszutragen. Wenn ihr eine BV über Stellenausschreibungen könntet ihr ihn über § 23, Abs 3 kriegen. Desweitern könnte man auch in erwägung ziehen eine Klage auf Unterlassung anzustreben.
Erstellt am 22.02.2010 um 21:16 Uhr von fragezeichen
Bei uns helfen weder Schreiben vom Anwalt noch von der Gewerkschaft. Das hat sich in den 8 Monaten seit unserer Wahl gezeigt. Wenn ich das aber recht verstanden habe, sind die eingestellten Mitarbeiter zwar AN, dürfen aber nicht beschäftigt werden (werden sie aber). Ich denke wenn wir auf eine hausinterne Stellenausschreibung bestehen, könnten die beiden sich neu bewerben und der AG stellt (eventuell) nebenbei fest, dass auch er den BR braucht (wir haben z.B. den Dienstplan für den entsprechenden Bereich nicht genehmigt) Wir sind zur Zeit nicht sicher, ob der BR diesen Vorschlag dem AG machen sollte ,oder sollte dem AG eine Nachhilfestunde durch das Arbeitsgericht erteilt werden. Bisher haben wir das immer vermieden (selbst die meisten MA wollen endlich mal sehen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen)
Erstellt am 22.02.2010 um 21:23 Uhr von fragezeichen
Ich habe mir gerade § 23, Abs 3 BetrVG durchgelesen. Das ist natürlich auch noch eine Möglichkeit. Da hätten wir noch einige Vergehen hinzuzufügen. Ich werde das mit unserer Anwältin besprechen. Der AG soll nur lernen, dass wir unser Amt ernst nehmen.
Erstellt am 22.02.2010 um 21:49 Uhr von fragezeichen
Ich habe gerade mal ein bisschen im Forum durchgeblättert und wünsche mir, dass DonJohnson mal ein paar Tage bei uns aufräumt :-) ....:-)
Erstellt am 22.02.2010 um 21:54 Uhr von rainerw
.............wenn man es dann auch wirklich so umsetzt wie man es propagiert.
Erstellt am 23.02.2010 um 01:05 Uhr von DonJohnson
@?
Na zum Glück haste das 7 Antwort Limit nicht gemacht ;-)
weißte, alles ist möglich - das Recht steht auf eurer Seite, aber ihr müßt es duchsetzen wollen - ihr das Gremium...
Und ganz ehrlich, ich wünschte mir, dass ich hier mal aufräumen könnte. Dieses Forum verkommt - keiner hat mehr Lust zu antworten hier - mich eingeschlossen...
Und ganz ehrlich, vielleicht ist das Treffen bei rainerw die letzte möglichkeit mich kennen zu lernen - was auch nciht schlimm wäre da ich nix besonderes bin...
@WAFTeam
ich denke ihr habt es geschafft! Glückwunsch.....
Erstellt am 23.02.2010 um 01:08 Uhr von DonJohnson
@?
bei freier Kost und Logie gerne ;-)
Erstellt am 23.02.2010 um 09:21 Uhr von fragezeichen
bei freier Kost und Logie.....würde dir nicht gefallen in einem Pflegeheim :-)
wir werden uns schon durchsetzen, die Frage ist nur, ob es wirklich auf Kosten der beiden Mitarbeiter sein muss.Eine der beiden Mitarbeiterin war schon vorher als GfB tätig und spielt das Spiel des AG mit. Sie behauptet natürlich, dass eine Stellenausschreibung gegeben hätte. Es gibt aber eine andere Mitarbeiterin, die auch Interesse gehabt hätte und sie hat auch keine interne Stellenausschreibung gesehen.