Kann ein Betriebsrat (oder besser gefragt, darf er überhaupt) nach einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen seine Zustimmung nachträglich erteilen? Zum Sachverhalt: Es gab keine interne Stellenausschreibung, die Unterrichtung des BR war unvollständig. Der BR hat mehrmals nachgefragt und letztendlich den beiden Einstellungen nicht zugestimmt. Nach einem Monat musste der BR feststellen, dass die beiden Bewerber trotzdem eingestellt wurden. Der BR hat dem AG mit dem Arbeitsgericht gedroht und auf einmal wurde Unterlagen nachgereicht, wohl in der Hoffnung dass der BR nachträglich zustimmt. Der BR ist aber der Meinung, dass die vorgenommenen Einstellungen zurückgenommen werden sollen da er nur zukünftigen Einstellungen zustimmen kann und verlangt, dass die Stellen neu ausgeschrieben werden. Wer kann dem BR Vorgehensweisen raten?