Erstellt am 21.06.2011 um 16:38 Uhr von charlot
Die Beschlussfähigkeit bei euch bedarf 4 BR-Mitglieder. Es ist auch vor jeder Abstimmung ZWINGEND immer erst die Beschlussfähigkeit festzustellen.
DA in dem einen Fall nur 3 BRM/EBRM anwesend waren ist dieser Beschluss nichtig. Da keine Beschlussfähigkeit bestand.
Erstellt am 21.06.2011 um 16:40 Uhr von Claudia
@charlot: Danke!
Kann jemand zu der zweiten Frage etwas sagen? Wenn bei vier anwesenden BR ein Beschluss mit 2 Enthaltungen und 2 Dafür-Stimmen ausgeht, ist dann zugestimmt oder abgelehnt?
Danke!
Erstellt am 21.06.2011 um 16:52 Uhr von SuzieQ
Claudia, Voraussetzung für die Beschlussfassung ist, dass die Mehrheit für die Annahme eines Antrages ist. Daraus folgt, dass sich Enthaltungen wie Nein-Stimmen auswirken, denn wer sich der Stimme enthält, ist nicht für den Beschluss. Eine Enthaltung bei der Beschlussfassung des Betriebsrats gibt es daher nicht; die einzige Möglichkeit, sich "neutral" zu verhalten, ist, an der Abstimmung ausdrücklich nicht teilzunehmen; das widerspricht jedoch den Pflichten eines Betriebsratsmitgliedes und kann zudem zur Beschlussunfähigkeit führen.
Erstellt am 21.06.2011 um 17:06 Uhr von Kurzarbeiter
SuzieQ
....stimmt so nicht immer. Aber ja Enthaktungen sind wie Nein-Stimmen zu werten. Denn es kommt darauf an wie abgestimmt wird.
Also, wenn abgestimmte wird:
Wer ist gegen die Annahme..., dann wirkt die Enthaltung anders. Das BetrVG schreub ja nicht vor, dass eine positive Abstimmung erfolgen muss. Also, dass abgestimmt werden muss "wer ist dafür".
Daher IMMER sehr genau hinhören wie der Sitzungsleiter die Abstimmung stellt!!!
Denn auch "Wer ist dafür, dass wir dagegen sind" ist eine erlaubte Fragestellung!
Erstellt am 21.06.2011 um 17:25 Uhr von Claudia
Danke für Eure Antworten!
Jetzt haben wir nur folgendes Problem: wir wollten die Versetzungen nicht ablehnen. Wäre den BRM bewusst gewesen, dass dieses Stimmenverhältnis zu einer Ablehnung führt, zumal es sich um eine Personalmaßnahme handelt und wir keine Rechtsgrundlage für die Ablehnung haben (!), hätte das Gremium anders entschieden...
Was sollen wir denn jetzt machen?
Hat jemand eine Idee?
Erstellt am 21.06.2011 um 17:29 Uhr von SuzieQ
Claudia, solange der Beschluss noch keine Aussenwirkung hat, könnte man nochmals neu abstimmen.
Erstellt am 21.06.2011 um 17:35 Uhr von Kurzarbeiter
Claudia
...könnte man nochmals neu abstimmen.
Aber nur wenn dann genügend BRM anwesend sind welche abstimmen dürfen, also bei euch 4. Auch muss ordnungsgemäß eingeladen werden.
Erstellt am 21.06.2011 um 17:38 Uhr von Claudia
ok, wenn ich also heute für morgen nochmal ordnungsgemäß lade zu einer außerordentlichen, könnte ich das Ganze quasi "heilen"?
Erstellt am 21.06.2011 um 17:55 Uhr von Kurzarbeiter
Heilung von unwirksamen Betriebsratsbeschlüssen
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/beschlussfassung-des-betriebsrats-in-theorie-und-praxis/heilung-von-unwirksamen-betriebsratsbeschluessen.php
Doch beachten:
Ein fehlerhafter Beschluss des Betriebsrates kann nicht nachgeholt werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat insoweit seine langjährige Rechtsprechung geändert (BAG 7 ABR 11/98 – DJV-Datenbank Juri 11102).
Ein erneuter, korrekter Beschluss ist nur solange möglich, wie sich die Angelegenheit noch nicht erledigt hat, die Schulung also z.B. noch nicht durchgeführt wurde oder die Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten Kündigung noch nicht abgelaufen ist.