Dienstpläne nach §87 BetrVG
Frage : Genehmigt der Betriebsrat Dienstpläne nach §87 BetrVG oder stimmt er nur zu. Wenn er nicht zustimmt, kann der Dienstplan trotzdem in Kraft gesetzt werden oder braucht der AG ( hier eine Pflegeeinrichtung ) dann die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht oder eine Einigungsstelle ? Braucht man in diesem Fall der Ablehnung einen Beschluss oder langt die Verweigerung der Unterschrift.
Community-Antworten (3)
11.05.2011 um 10:14 Uhr
11.05.2011 um 10:45 Uhr
@alterBrummbär dein Engagement in allen Ehren, indem du in verschiedenen Threads deine Links einstellst hilfst du den Fragenden nicht so richtig. Denn deine Links verweisen auf Downloads für Abonnenten und nicht jeder hat Betriebsrat-kompakt abonniert.
@vorreiter der folgende Link ist kostenfrei
Link kopieren und in deinen Browser einfügen evtl. hilft Dir das schon mal weiter.....
Gruß Galaxy
11.05.2011 um 23:10 Uhr
@Galaxy danke für den Link, sehr interessant das Ganze. Aber müssen wir beschließen, das wir nicht zustimmen ? Die Verweigerung der Unterschrift langt glaube ich nicht aus ?
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