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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstpläne nach §87 BetrVG

V
vorreiter
Jan 2018 bearbeitet

Frage : Genehmigt der Betriebsrat Dienstpläne nach §87 BetrVG oder stimmt er nur zu. Wenn er nicht zustimmt, kann der Dienstplan trotzdem in Kraft gesetzt werden oder braucht der AG ( hier eine Pflegeeinrichtung ) dann die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht oder eine Einigungsstelle ? Braucht man in diesem Fall der Ablehnung einen Beschluss oder langt die Verweigerung der Unterschrift.

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

11.05.2011 um 10:45 Uhr

@alterBrummbär dein Engagement in allen Ehren, indem du in verschiedenen Threads deine Links einstellst hilfst du den Fragenden nicht so richtig. Denn deine Links verweisen auf Downloads für Abonnenten und nicht jeder hat Betriebsrat-kompakt abonniert.

@vorreiter der folgende Link ist kostenfrei

http://www.recht-im-blick.de/ausgabe/33/mitbestimmungsrecht-verletzt-arbeitgeber-muss-ordnungsgeld-zahlen

Link kopieren und in deinen Browser einfügen evtl. hilft Dir das schon mal weiter.....

Gruß Galaxy

V
vorreiter

11.05.2011 um 23:10 Uhr

@Galaxy danke für den Link, sehr interessant das Ganze. Aber müssen wir beschließen, das wir nicht zustimmen ? Die Verweigerung der Unterschrift langt glaube ich nicht aus ?

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