Anfechtungsgrund
Hallo zusammen! Morgen sind bei uns die BR-Wahlen. Es gibt 19 Kandidaten für 11 Sitze. Gestern hat die zweite BRV-Stellv. gegen 12 UIhr mittags eine Mail an alle Kandidaten geschickt, man möge für einen Wahlreminder mit Kandidatenliste ein Foto zur Verfügung stellen (ich berichtete hier bereits gestern). Der Reminder sollte noch am gleichen Tag veröffentlicht werden. Dabei ließ sie offen, in welcher Funktion sie diesen Reminder veröffentlichen möchte - als BR-Mitglied oder als Mitglied des Wahlvorstandes. Ich sprach sie sowohl darauf an, als auch auf die Tatsachen, dass
- nicht alle Kandidaten im Hause wären und so nicht entscheiden können.
- keine Frist zur Fotobereitstellung angegeben sei.
- nicht klar ist, woher die Fotos kommen sollen.
- diese Art des Reminders nicht im WV besprochen wurde und zu kurzfristig wäre. Ihre Antwort: Das wäre meine Meinung. Sie ziehe das jetzt durch! Ich habe dann noch beim zurzeit tätigen WV-Vorsitzenden (eigentlich Stellv.) meinen Protest mündlich kundgetan. Er wollte dann mit der zweiten BRV-Stellv. über das Thema reden. Ich bekam die Rückmeldung, dass er keine Notwendigkeit des Eingriffes sehe, da die Veröffentlichung durch den BR erfolge und der WV damit nichts zu tun hätte. Es handele sich um einen Wahlaufruf. Nebenbei erwähnte er noch, dass von einigen Kandidaten noch Fotos gemacht wurden, damit diese dann veröffentlicht werden. Dazu gab es auch keinen offiziellrn Aufruf an alle Kandidaten. Ich habe mein drei Jahre altes Outlook-Foto unter Protest zur Verfügung gestellt. Andere Kandidaten noch ältere. Heute morgen war der Reminder dann in unserem Intranet online:
- Er war vom scheidenden BR-Vorsitzenden - also im Namen des derzeitigen BR - veröffentlicht worden.
- Die Kandidaten waren nicht nach Alphabet, sondern nach dem Stimmzettel für morgen sortiert (woher die Info wohl kam?). Das bedeutet, dass die mit den meisten Stimmen von der letzten Wahl oben stehen und dann absteigend sortiert wurde, die neuen Kandidaten stehen am Ende. Genauso hat der erste BRV-Stellv. die Vorschlagsliste auffüllen lassen, damit er oben steht und BRV wird. Der Hinweis auf den Grund dieser Sortierung fehlte auch und wurde schon mehreren Kollegen kritisiert.
- Die Fotos waren alle ungleich. Mal zu klein, mal zu groß. Alte. Neue.
- Es wurden Infos veröffentlicht, die über den Wahlvorstand veröffentlicht werden sollten (Beschluß vom letzten Freitag.)
- Der WV-Beschluß vom Freitag wurde nicht umgesetzt. Es gab keine Veröffentlichung mehr. Aufgrund der Antworten, die ich bereits gestern hier bekam (z.B. der BR hat keine Vorschlagslisten zu veröffentlichen, dass obliegt nur dem WV bei Personenwahl), bin ich heute nochmal zum WV-Vorsitzenden. Er war dann ein wenig zugänglicher. Aber die Veröffentlichung war schon raus. Was kann ich jetzt noch tun? Kann ich damit zum Arbeitsgericht gehen und eine Anfechtung erreichen (diese wird wahrscheinlich abgelehnt, aber ein paar gewisse Herrschaften kriegen vielleicht mal einen auf den Deckel, wegen Beeinflußung)? Ich möchte mir dieses Verhalten einiger weniger nicht mehr gefallen lassen. Brauche ich noch mehr Beschwerdeführer? Muß ich meinen Protest beim WV, zu dem ich ja auch gehöre, jetzt schon als besonderes Vorkommmnis anzeigen? Könnt Ihr mir nochmal helfen? Vielen Dank!
Community-Antworten (6)
25.04.2018 um 21:33 Uhr
Was denkst Du wird dabei heraus kommen, wenn man die Frage praktisch noch einmal stellt ? Eine Anfechtung wird wohl eher nicht drin sein, weil es ja nicht um Verstöße gegen die Wahlvorschriften geht.
Was die Reihenfolge der Kandidaten auf dem "Reminder" angeht ... der Stimmzettel sollte aufgrund der Briefwähler längst im Umlauf sein und außerdem hat der WV die Liste der Kandidaten veröffentlicht. Ist die Reihung der Kandidaten auf der Information nicht genau wie auf der eingereichten Vorschlagsliste ?
Mich wundert ja eh, daß man bei einem 11er BR überhaupt nur eine Liste eingereicht hat und deshalb jetzt eine Persönlichkeitswahl stattfindet.
25.04.2018 um 21:56 Uhr
Hallo celestro! Vielen Dank, dass Du nochmal antwortest. Der Sachverhalt ist insoweit anders/ergänzt, als dass ich gestern noch nicht wusste, wie der Reminder veröffentlicht werden soll.
Die Veröffentlichung des Wahlvorschlages seitens des WV war seinerzeit in alphabetischer Reihenfolge. Der eingereichte Wahlvorschlag (also die eine Liste) war in der oben beschriebenen Form sortiert - ebenso der Stimmzettel, obwohl mehrere Kollegen bereits die Sortierung bemängelten.
Zum Them Listenwahl: Sagen wir mal so, dass sich alle lieb haben und es harmonisch sein soll. Deshalb nur ein Wahlvorschlag. Ist irgendwie historisch gewachsen. Es soll nur nach allgemeiner Bekanntheit gewählt werden. Wahlwerbung ist vom Teufel! Der bin ich jetzt.
Trotzdem nochmal die Frage: Kann ich irgendetwas tun? Ich sehe hier eine Vermischung der BR- mit der WV-Tätigkeit.
25.04.2018 um 23:48 Uhr
Ich sehe keinen Anfechtungsgrund. Der BR kann zur Wahl aufrufen. M.E. steigerst du dich da in was rein
26.04.2018 um 09:36 Uhr
Guten Morgen!
Natürlich soll der BR zur Wahl aufrufen. Das ist auch gut so. Die Frage ist nicht ob sondern wie!
Nach den bisherigen Antworten, darf der bestehende BR
- DIE EINE Kandidatenliste nach eigenem Ermessen sortieren, Fotos hinzufügen und ohne die Rückmeldung von ALLEN Kandidaten veröffentlichen, obwohl der WV die Liste alphabetisch sortiert und OHNE Foto veröffentlicht hat. Und das alles zwei Tage vor der Wahl mit einem Rückmeldezeitraum von weniger als vier Stunden.
- nur ihm "genehme" Kandidaten zu einem Fototermin einladen.
- die im WV beschlossenen Veröffentlichungen im Namen des BR durchführen.
Ist das so korrekt? Und ich habe keine (auch nicht die kleinste) Handhabe dagegen - weder als WV-Mitglied noch als Kandidat?
26.04.2018 um 11:40 Uhr
"Ist das so korrekt?"
Nein ... das der BRV hier einen Wahlaufruf veröffentlichen darf, ist zwar korrekt. Aber das er dafür die Namen und Fotos der Kandidaten benutzen darf, hat niemand gesagt. Nur ist nicht alles, was nicht erlaubt ist gleich ein Grund, eine Wahl anfechten zu können.
26.04.2018 um 13:10 Uhr
Zitat (ThrScott): "Die Veröffentlichung des Wahlvorschlages seitens des WV war seinerzeit in alphabetischer Reihenfolge."
Wie? Der WV hat die Bewerberliste in einer anderen Sortierung veröffentlicht als sie eingereicht wurde? Damit kann man die Wahl ja wohl in die Tonne kippen!
Ansonsten: wenn ich es richtig verstehe, dann ist der von Dir so heftig attackierte "erste BRV -Stellv" auch der Listenvertreter der einzigen eingereichten Liste? Ich denke in dieser Funktion hat er diesen "Wahlaufruf" gestartet. Sofern er hier nicht gegen innerbetriebliche Regelungen (Benutzung der IT-Systeme) verstoßen hat, ist er in der Gestaltung seiner Wahlwerbung völlig frei.
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