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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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einerfüralle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

an meiner Stelle wo Teamarbeit geleistet wird machen alle die selbe Arbeit. Es gibt aber seit einiger Zeit 3 Leute die zu einer Art Stellenführer ernannt wurden. Diesen Leuten wird 50 Cent mehr Lohn pro Strunde bezahlt damit sie angeblich mehr Verantwortung zu übernehmen haben und erste Ansprechpartner für Vorarbeiter und den Produktionsleiter sein sollen. Tatsächlich kommen sowohl die Vorarbeiter als auch der Produktionsleiter in jeder Schicht zu jedem KOllegen gleich oft geben jedem Kollegen die gleiche Information über den Schichtverlauf und nehmen jeden der 3 Mann aus dem Team gleich heftig in die Mangel wenn es Probleme gibt. Kurzgesagt leisten diese 3 Mann die sozusagen die Schichtführer an der Stelle darstellen sollen nichts besonderes und machen die gleiche Arbeit wie der Rest des Teams nur daß der Produktionsleiter mit diesem Ja Sager eben ein besonders dickes Ei hat. Also Kolegen ist das rechtens und mit dem AGG vereinbar oder ist es die Aufgabe des BR dafür zu sorgen daß an dieser Stelle alle das gleiche verdienen? Müssen in diesem Fall die Löhne der anderen 6 an die Löhne dieser Günstlinge angepaßt werden oder dürfen schlimmsten Falls sogar die Löhne der Günstlinge auf unser Niveau zurüchgestuft werden? Was meint ihr was soll ich tun? Vielen Dank im Vorraus für Rat und Hilfe.

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Community-Antworten (6)

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rainerw

23.07.2009 um 02:14 Uhr

@Erst einmal die Frage an den BR stellen ob die Höhergruppierung dieser Ja Sager vom BR auch abgesegnet wurde.

K
Kriegsrat

23.07.2009 um 02:14 Uhr

schon der § 1AGG macht deutlich, daß dieses hier nicht zum tragen kommt :

§ 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

E
einerfüralle

23.07.2009 um 02:22 Uhr

Hmm da ich ja selber im Betriebsrat bin weiß ich daß die Aktion weder dem Betriebsrat vorgetragen wurde noch daß der BR das abgesegnet hat.Bei uns werden viele Sachen am BR vorbei gemacht. Unser Chef ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und ist jetzt mehr oder weniger jenseits von gut und böse. Wir müssen viel pokern und Verhandlungsgeschick beweisen weil wenn wir auf Rechte aus dem Betriebsverfassungsgetz beharren nimmt er uns im Gegenzug Dinge die uns nur der Tarifvertrag zusichert an den er sich nun nicht mehr zu halten braucht. Also das AGG kommt hierbei nicht zur Anwendung, okay kann ich mich auf ein anderes Gesetz berufen z.B. aus dem Betriebsverfassungsgesetz?

K
Kriegsrat

23.07.2009 um 02:30 Uhr

die tarifbindung entfällt nicht grundsätzlich mit dem austritt aus dem arbeitgeberverband Diese Tarifbindung entfällt nicht bereits mit dem Austritt aus dem Verband. Zunächst ist Voraussetzung für den Verbandsaustritt die Kündigung der Verbandsmitgliedschaft unter Einhaltung der verbandsinternen Kündigungsfrist. Bei den Arbeitgeberverbänden beträgt diese meist sechs Monate und kann oft nur zum Jahresende erklärt werden. Aber auch nach der Kündigung der Verbandsmitgliedschaft endet die Tarifgebundenheit frühestens mit dem Ende der Laufzeit des Tarifvertrages. Nach dem Tarifvertragsgesetz gelten die Regelungen des Tarifvertrages während seiner Laufzeit normativ weiter und können nicht von den Parteien abgeändert werden.

schau mal auf diese seite:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0306_84606835.php

K
Kriegsrat

23.07.2009 um 02:39 Uhr

und noch eine interessante seite, falls du auf die idee kommen solltest, der arbeitsrechtliche gleichbehandlungsgrundsatz wäre verletzt

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html

E
einerfüralle

23.07.2009 um 03:02 Uhr

Super, danke für deine Antwort das beantwortet meine Frage perfekt!

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