W.A.F. LogoSeminare

Recht des Abt.-Leiters, bei der GL eine Eingrupp.-Liste seiner MA anzufordern

K
Kristina
Jan 2018 bearbeitet

ich würde gern noch mal eine Frage beantwortet haben. Mein nächstes Seminar ist erst in 3 Wochen (AR2 in Potsdam), aber ich brauch die Antwort leider schneller. Hat der Abteilungsleiter das Recht, bei der GL eine Liste anzufordern, wer wie eingruppiert ist und was er verdient, für die Leute aus seinem Bereich. Mein Abteilungsleiter hat eine solche Liste nicht. Aber eigentlich wäre das doch begrüßenswert, damit er einen Überblick hat.

2.477012

Community-Antworten (12)

F
Fliege

06.05.2011 um 10:43 Uhr

"...begrüßenswert, damit er einen Überblick hat" Welchen Vorteil siehst du darin? Der Abteilungsleiter soll wie es der Name schon sagt, LEITEN. Dies kann er ganz sicher auch ohne das Wissen des Entgelts. Falls dennoch gewünscht, könnte er ja die Beschäftigten fragen, ob sie ihm das Gehalt FREIWILLIG mitteilen. Nur der BR hat das RECHT in Bruttolöhne und -gehälter nach § 80 Abs. 2 BetrVG Einsicht zu nehmen. Also, wenn der Abteilungsleiter Mitglied des BR ist, kann er nach Beschluss des BR hier tätig werden. Ansonsten nicht. Ich sehe in deinem Anliegen keine motivationssteigernde Maßnahme.

P
Petrus

06.05.2011 um 11:06 Uhr

Die wesentlichen Infos für einen Überblick hat der Abteilungsleiter bereits:

  • Er weiß, welche Tätigkeit seine MA ausüben bzw. kennt deren Stellenbeschreibung.
  • Zu jeder Tätigkeit / Stellenbeschreibung gibt es eine zugehörige Entgeltgruppe. Die Zuordnung erfolgt entweder per Tarifvertrag oder in eine Betriebsvereinbarung; diese sind mindestens betriebsöffentlich zugänglich.
  • Im TV kann man das Gehalt einer jeden Entgeltgruppe nachlesen. Falls per BV geregelt und dort nicht festgehalten ist, lässt sich vermutlich per Nachfrage bei vergleichbaren MA klären, in welchem Bereich das zugehörige Geld liegt.

Die weiteren möglichen Schwankungen innerhalb einer Gruppe sollten "für einen Überblick" ohne Bedeutung sein.

K
Kristina

06.05.2011 um 11:14 Uhr

So einfach ist das nicht, genau das ist das Problem, dass aus historischen Gründen eben einige höher eingrupp. sind als andere, obwohl sie mittlerweile die gleiche Tätigkeit machen. Und genau das weiß unser Abt.-Leiter nicht. Deswegen wäre eine Liste für ihn schon sehr wichtig.

A
alterBrummbär

06.05.2011 um 11:17 Uhr

...was wäre daran wichtig??

K
Kristina

06.05.2011 um 11:20 Uhr

Na einige Kollegen sind halt unzufrieden und empfinden das ungerecht, was ich genauso sehe. Sie wollten mit dem Chef über ihre Höhergrupp. sprechen auf dieser Grdlg. also Herr xy macht dasselbe wie ich und hat eine Gehaltsgruppe mehr. Das ist nicht OK. Aber wenn der Chef doch gar nicht weiß, welche Gehaltsgruppe Herr xy hat, ist das schon schwierig.

A
alterBrummbär

06.05.2011 um 11:30 Uhr

... wenn die Kollegen schon wissen, dass der Kollege xy ein gehaltsgruppe höher liegt, dürfte es doch dem AL nicht unbekannt sein. Im Übrigen halte ich dieses Argument, für eine Gehaltserhöhung, nicht gerade überzeugend.

K
Kristina

06.05.2011 um 11:36 Uhr

Ja Offensichtlich weiß er das nicht, denn das hat er zu den KollegInnen gesagt ... Ich find schon auch, dass es gerecht sein sollte, denn es ist definitiv demotivierend zu wissen xy macht dasselbe wie ich und kriegt eine Gehaltsgruppe mehr.

A
Angie

06.05.2011 um 12:57 Uhr

Hallo Kristina, es ist nicht die Aufgabe des Abteilungsleiters Ungleichheiten in der Eingruppierung oder der Bezahlung zu bereinigen, sondern die des Betriebsrats. Schau Dir doch nochmal die erste Antwort von Fliege an.

LG Angie

W
Widder

06.05.2011 um 13:44 Uhr

Wer glaubt, das ein Abteilungsleiter nicht weiß, wie die Löhne in seiner Abteilung sind, der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten.

Der Abteilungsleiter ist u.a. für die Kosten verantwortlich, und diese werden in Regelmäßigen Abständen überprüft und evtl. um die Ohren gehauen..

Da spielen auch die Löhne/Gehälter eine große Rolle..

P
Petrus

06.05.2011 um 14:34 Uhr

Aber wenn Müller meint, erkriegt mehr, weil Meyer auch mehr Kohle hat, liegt er auch daneben. Insbesondere, wenn Müller bereits die Gehaltsgruppe kriegt, die seiner Stelle entspricht. Was passiert denn, wenn der BR tatsächlich feststellt, Meyer ist zu hoch eingruppiert? Dann muss Meyer abgruppiert werden, und kriegt die Differenz nicht mehr als Tariflohn, sondern als "Aufstockungsbetrag wegen individueller Gehaltsvereinbarung in Altverträgen" (oder so). Und der steht Müller definitiv nicht zu, weil Müller keinen Altvertrag hat.

D
Dreiklang

06.05.2011 um 20:24 Uhr

Ich weiß ja nicht was ihr für Abteilungsleiter habt aber ich halte es für absolut natürlich und durch den Datenschutz gedeckt dass er das weiß

K
Kristina

09.05.2011 um 09:44 Uhr

OK, vielen Dank für Eure Antworten!

Ihre Antwort