Erstellt am 30.12.2009 um 11:03 Uhr von Kölner
@jetztgehtslos
Zunächst mal Fragen:
Sozialer Bereich? Wenn ja: Krankenhaus oder Altenheim?
Erstellt am 30.12.2009 um 12:24 Uhr von jetztgehtslos
Nein kein Sozialer Bereich Einzelhandel von Dekoabteilung ins Lager
Erstellt am 30.12.2009 um 12:30 Uhr von Kölner
@jetztgehtslos
Wie lange im bisherigen Dekobereich?
Erstellt am 30.12.2009 um 12:49 Uhr von DonJohnson
Ich sehe hier eindeutig eine Versetzung. Und das hat erstmal mit dem AV nichts zu tun. Einen Grund für eine Zustimmungsverweigerung hast du ja mit "angeboten". Allerdings sollte dieser dann wirklich fundiert sein.
@Kölner
3 Jahre ;-)
Erstellt am 30.12.2009 um 12:53 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Habe ich überlesen. Danke!
Übrigens: Das BAG hat entschieden, dass eine Versetzung einer Altenpflegerin von Station A nach B, trotz der selben Arbeit und Pflege immer eine Anhörung des BR erfordert.
Bei einer Versetzung einer Krankenschwester von Station Innere 1 auf Station Chirurgie 2 ist der BR allerdings nicht zu hören.
Jetzt Du!
Erstellt am 30.12.2009 um 13:37 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Jo, durchaus denkbar - so langsam glaube ich, dass in der Pflege fast alles möglich ist... tse tse tse...
Aber dieses Wissen bringt den Fragenden nicht weiter, da er schrieb: *Nein kein Sozialer Bereich Einzelhandel von Dekoabteilung ins Lager*
Somit sind wir nciht im Bereich der Pflege und können uns hier doch ziemlich dichte mit dem 99er auseinandersetzen, oder bist du da dennoch anderer Meinung als ich?
Jetzt aber wieder du ;-)))
Erstellt am 30.12.2009 um 13:40 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Nö. Gleicher Meinung: MBR des BR
Erstellt am 30.12.2009 um 13:51 Uhr von spartacus
@jetztgehtslos
also für mich (komme aus dem EH) eine klare Versetzung.
Lageristen und Dekorateure haben doch völlig andere Tätigkeitsmerkmale und
laut Tarifvertrag auch andere Eingruppierungen !!
Erstellt am 30.12.2009 um 16:29 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Puh, dann bin ich ja erleichtert ;-)))
Erstellt am 30.12.2009 um 18:06 Uhr von nicoline
jetztgehtslos
zum Thema Versetzung guckst Du mal hier:
http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=31084&qpage=&nav=search&theme=&keyword=Versetzung&Site=BR-Forum&Menue=
@Kölner
mit Verlaub: so ganz möchte ich dem nicht zustimmen, dass es bei dem von Dir angebenen Sachverhalt bzgl. der Versetzung einer Altenpflegerin und einer Krankenschwester beides mal um Äpfel ging.
Die Krankenschwester fiel unter das Personalvertretungsgesetz, wo nur dann Mitbestimmungsrecht besteht:
bei der Versetzung zu einer anderen Dienststelle oder der Umsetzung innerhalb derselben Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist.
Denn:
Eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle liegt nicht vor, denn die Klägerin ist nach wie vor in derselben Dienststelle, nämlich im selben Kreiskrankenhaus tätig. Es liegt aber auch nicht der Fall der mitbestimmungspflichtigen Umsetzung vor, weil die Umsetzung der Klägerin nicht mit einem Wechsel ihres Dienstortes verbunden ist. Dienstort im Sinne dieser Bestimmung ist die politische Gemeinde einschließlich des Einzugsgebietes im Sinne des Umzugskostenrechts. Die Klägerin ist aber im selben Krankenhaus in derselben politischen Gemeinde tätig geblieben.
Weiterhin ging es noch darum:
Bestehen zwischen Arbeitnehmern Spannungen, so kann der Arbeitgeber dem durch Umsetzung eines der Arbeitnehmer begegnen. Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen.
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949231409/142.html
Die Altenpflegerin hingegen fiel unter das BetrVG, wo die Versetzung einer Krankenschwester von Innere 1 auf Chirurgie 2 selbstverst. mit genau der gleichen erheblichen Veränderung der Arbeitsumstände verbunden wäre, wie bei der von Dir zitierten Altenpflegerin.
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949788901/1454.html
Hab ich jetzt eigentlich Transferdenken geleistet? Muss ich noch mal überlegen *grübelganzdoll* ;-)))