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Versetzung von einem MA ( BR- Mitbestimmung )

J
jetztgehtslos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Habe da mal eine frage an euch ! Ein MA soll versetzt werden von Abt. A in Abt. B er hat auch einen vertrag wo es drinsteht das er für beide Abt. eingestellt worden ist und dies wurde auch ordnungsgemäß vor 3 Jahren Angehört. Nun soll der MA nach 3 Jahren in Abt. A versetzt werden in Abt. B. Ich bin der Meinung der BR sollte trotzdem angehört werden da unserer Meinung auch der Betriebsfrieden in der Abt. B gestört werden würde. Wie ist die Rechtslage und muß uns der Arbeitgeber in dieser sache beteiligen ? Vielen dank Ihr seit Super. !!!

8.026010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

30.12.2009 um 12:03 Uhr

@jetztgehtslos Zunächst mal Fragen: Sozialer Bereich? Wenn ja: Krankenhaus oder Altenheim?

J
jetztgehtslos

30.12.2009 um 13:24 Uhr

Nein kein Sozialer Bereich Einzelhandel von Dekoabteilung ins Lager

K
Kölner

30.12.2009 um 13:30 Uhr

@jetztgehtslos Wie lange im bisherigen Dekobereich?

D
DonJohnson

30.12.2009 um 13:49 Uhr

Ich sehe hier eindeutig eine Versetzung. Und das hat erstmal mit dem AV nichts zu tun. Einen Grund für eine Zustimmungsverweigerung hast du ja mit "angeboten". Allerdings sollte dieser dann wirklich fundiert sein.

@Kölner 3 Jahre ;-)

K
Kölner

30.12.2009 um 13:53 Uhr

@DonJohnson Habe ich überlesen. Danke!

Übrigens: Das BAG hat entschieden, dass eine Versetzung einer Altenpflegerin von Station A nach B, trotz der selben Arbeit und Pflege immer eine Anhörung des BR erfordert. Bei einer Versetzung einer Krankenschwester von Station Innere 1 auf Station Chirurgie 2 ist der BR allerdings nicht zu hören.

Jetzt Du!

D
DonJohnson

30.12.2009 um 14:37 Uhr

@Kölner Jo, durchaus denkbar - so langsam glaube ich, dass in der Pflege fast alles möglich ist... tse tse tse...

Aber dieses Wissen bringt den Fragenden nicht weiter, da er schrieb: Nein kein Sozialer Bereich Einzelhandel von Dekoabteilung ins Lager

Somit sind wir nciht im Bereich der Pflege und können uns hier doch ziemlich dichte mit dem 99er auseinandersetzen, oder bist du da dennoch anderer Meinung als ich?

Jetzt aber wieder du ;-)))

K
Kölner

30.12.2009 um 14:40 Uhr

@DonJohnson Nö. Gleicher Meinung: MBR des BR

S
Spartacus

30.12.2009 um 14:51 Uhr

@jetztgehtslos also für mich (komme aus dem EH) eine klare Versetzung. Lageristen und Dekorateure haben doch völlig andere Tätigkeitsmerkmale und laut Tarifvertrag auch andere Eingruppierungen !!

D
DonJohnson

30.12.2009 um 17:29 Uhr

@Kölner Puh, dann bin ich ja erleichtert ;-)))

N
nicoline

30.12.2009 um 19:06 Uhr

jetztgehtslos zum Thema Versetzung guckst Du mal hier:

http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=31084&qpage=&nav=search&theme=&keyword=Versetzung&Site=BR-Forum&Menue=

@Kölner mit Verlaub: so ganz möchte ich dem nicht zustimmen, dass es bei dem von Dir angebenen Sachverhalt bzgl. der Versetzung einer Altenpflegerin und einer Krankenschwester beides mal um Äpfel ging.

Die Krankenschwester fiel unter das Personalvertretungsgesetz, wo nur dann Mitbestimmungsrecht besteht:

bei der Versetzung zu einer anderen Dienststelle oder der Umsetzung innerhalb derselben Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist.

Denn: Eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle liegt nicht vor, denn die Klägerin ist nach wie vor in derselben Dienststelle, nämlich im selben Kreiskrankenhaus tätig. Es liegt aber auch nicht der Fall der mitbestimmungspflichtigen Umsetzung vor, weil die Umsetzung der Klägerin nicht mit einem Wechsel ihres Dienstortes verbunden ist. Dienstort im Sinne dieser Bestimmung ist die politische Gemeinde einschließlich des Einzugsgebietes im Sinne des Umzugskostenrechts. Die Klägerin ist aber im selben Krankenhaus in derselben politischen Gemeinde tätig geblieben.

Weiterhin ging es noch darum: Bestehen zwischen Arbeitnehmern Spannungen, so kann der Arbeitgeber dem durch Umsetzung eines der Arbeitnehmer begegnen. Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen.

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949231409/142.html

Die Altenpflegerin hingegen fiel unter das BetrVG, wo die Versetzung einer Krankenschwester von Innere 1 auf Chirurgie 2 selbstverst. mit genau der gleichen erheblichen Veränderung der Arbeitsumstände verbunden wäre, wie bei der von Dir zitierten Altenpflegerin.

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949788901/1454.html

Hab ich jetzt eigentlich Transferdenken geleistet? Muss ich noch mal überlegen grübelganzdoll ;-)))

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