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Zahlung vermögenswirksamer Leistungen nur bei bestimmtem Verwendungszweck zulässig?

S
shortstuff
Nov 2016 bearbeitet

Hallo allerseits,

in unseren Standard-Verträgen ist festgelegt, dass der AG vermögenswirksame Leistungen nach §13 Abs. 2 des 5. VermBG zahlt, sofern der Nachweis für einen entsprechenden Vermögensbildungsvertrag erbracht wurde. Bisher ist es egal, ob die VL für einen Bausparvertrag, die Persionskasse oder eine Direktversicherung verwendet wird. Genau das möchte der AG jetzt aber beschränken und nur noch bei einem bestimmten Verwendungszweck der VL zahlen. Darf der Arbeitgeber das so ohne weiteres? Und kann der Betriebsrat (evtl. über betriebliche Übung) was dagegen tun?

Grüße shortstuff

1.15405

Community-Antworten (5)

G
ganther

27.04.2011 um 17:40 Uhr

Was ist der Rechtsgrund für die Zahlung? Individualvertrag des MA? TV?

S
shortstuff

27.04.2011 um 18:49 Uhr

Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters.

G
ganther

27.04.2011 um 19:09 Uhr

dann da rein schauen und prüfen ob der AG sich hier vorbehalte hat einräumen lassen

S
shortstuff

27.04.2011 um 19:32 Uhr

d.h. ohne Vorbehalte in einem Arbeitsvertrag kann der AG das nicht einseitig ändern?

G
ganther

27.04.2011 um 19:55 Uhr

nur mit einer Änderungskündigung und dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.... nicht ins Boxhorn jagen lassen ;-)

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