Zahlung vermögenswirksamer Leistungen nur bei bestimmtem Verwendungszweck zulässig?
Hallo allerseits,
in unseren Standard-Verträgen ist festgelegt, dass der AG vermögenswirksame Leistungen nach §13 Abs. 2 des 5. VermBG zahlt, sofern der Nachweis für einen entsprechenden Vermögensbildungsvertrag erbracht wurde. Bisher ist es egal, ob die VL für einen Bausparvertrag, die Persionskasse oder eine Direktversicherung verwendet wird. Genau das möchte der AG jetzt aber beschränken und nur noch bei einem bestimmten Verwendungszweck der VL zahlen. Darf der Arbeitgeber das so ohne weiteres? Und kann der Betriebsrat (evtl. über betriebliche Übung) was dagegen tun?
Grüße shortstuff
Community-Antworten (5)
27.04.2011 um 17:40 Uhr
Was ist der Rechtsgrund für die Zahlung? Individualvertrag des MA? TV?
27.04.2011 um 18:49 Uhr
Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters.
27.04.2011 um 19:09 Uhr
dann da rein schauen und prüfen ob der AG sich hier vorbehalte hat einräumen lassen
27.04.2011 um 19:32 Uhr
d.h. ohne Vorbehalte in einem Arbeitsvertrag kann der AG das nicht einseitig ändern?
27.04.2011 um 19:55 Uhr
nur mit einer Änderungskündigung und dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.... nicht ins Boxhorn jagen lassen ;-)
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