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§ 37/2 Bezahlung bei Freistellung

L
londo
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin zeit kurzem BR Mitglied uns arbeite im Schichtdienst d.h. auch Nacht- Sonn und Feiertage. Wenn ich zu BR sitzungen Tags über bin kann ich z.b. nicht mehr auf Nachtschicht gehen,da ich den ganzen Tag schon BR Tätigkeit gemacht habe. Die Zuschläge für die Nachtschicht sind bei uns Netto. Der Arbeitgeber zahlt sie aber mir nur Brutto aus und ich habe dadurch weniger Geld. Ist das rechtens? Der AG begründet dies mit der Steuerlichen seite.

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

27.04.2011 um 15:17 Uhr

wer sagt, dass man nach der BR Sitzung nicht mehr auf Schicht gehen kann. Die Gerichte sagen 4-6 Std. Pause reichen zur Erholung aus. Also ggf. etwas später auf Schicht.

R
rolfo

27.04.2011 um 16:00 Uhr

Der AG handelt richtig, du erhältst die Zuschläge nur steuerfrei wenn du arbeitest, ansonsten sind sie steuerpflichtig

G
ganther

27.04.2011 um 17:56 Uhr

der AG schuldet hier nur einen Bruttolohn. Ob es zu versteuern ist oder nicht richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und die gestalten sich hier ggf nachteilig für den BRM

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