W.A.F. LogoSeminare

Verhinderungsfall im Sinne § 25 BetrVG

R
Revisor2010
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich benötige einmal eure Rechtsmeinung zu folgendem Sachverhalt.

In unserem 7-köpfigen Betriebsrat hat sich ein Betriebsratsmitglied nach gut 6 Monaten entschlossen, von seinen bisher 30 h je Woche für 12 Monate auf 5 Stunden je Woche herunter zugehen und möchte nur noch samstags für eine Schicht arbeiten. In der restlichen Zeit gibt es offensichtlich private andere Aktivitäten, denen das BRM nach eigenem Ermessen offenbar eine höhere Priorität einräumt. Die wöchentlich dienstags stattfindende BR-Sitzung kann das Mitglied für 12 Monate (ca. 50 Sitzungen) nicht besuchen. Nun ist der BR Vorsitzende der Meinung, einfach ein Ersatzmitglied laden zu dürfen.

Nach unserer Auffassung ist dies jedoch nicht statthaft, weil es einer gewillkürten Verhinderung gleichkommt, die Verhinderungsvoraussetzung im Sinne § 25 BetrVG ist de facto nicht erfüllt. So urteilt selbst das BAG, daß bei einer privaten Pflichtenkollision selbst bei Elternzeit kein Verhinderungsgrund vorliegt. Deshalb meine Frage in die Runde: Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt? Das Betriebsratsmitglied entscheidet nach freiwilliger Annahme für ein Ehrenamt, zu dem es niemand zwingt, eine andere private Aktivität mit offenbar höherer Priorität zur wöchentlichen BR-Sitzungszeit zu entfalten. Kann hier ein Verhinderungsfall im Sinne § 25 BetrVG angenommen werden?.

Vielen Dank und Grüße

43708

Community-Antworten (8)

M
Moreno

12.10.2022 um 16:00 Uhr

Die wöchentlich dienstags stattfindende BR-Sitzung kann das Mitglied für 12 Monate (ca. 50 Sitzungen) nicht besuchen. Zitat revisor Wieso kann es nicht zur Sitzung kommen? Ich glaube eher er will nicht?

R
Revisor2010

12.10.2022 um 16:02 Uhr

Den genauen Grund kennen wir nicht. Aber offenbar finden unter der Woche andere Aktivitäten statt, so daß eine Terminkollision besteht

M
Moreno

12.10.2022 um 16:10 Uhr

Dann könnt Ihr ihm doch klar machen, dass ein dauerhaftes Fernbleiben von BR Sitzungen eine grobe Pflichtverletzung ist. Er soll zurück treten oder Ihr müsst halt über den §23 BetrVG einen Ausschluss beantragen!

R
Revisor2010

12.10.2022 um 16:14 Uhr

Dieses Mitglied und der BR Vorsitzende sind der Meinung, einfach eine Verhinderung reklamieren zu können und einfach das Ersatzmitglied zu laden. Wir hingegen haben Angst um die rechtskonforme Beschlussfassung bei falscher BR Zusammensetzung

C
celestro

12.10.2022 um 16:28 Uhr

"Wir hingegen haben Angst um die rechtskonforme Beschlussfassung bei falscher BR Zusammensetzung"

Meiner Ansicht nach völlig zurecht.

M
Moreno

12.10.2022 um 16:58 Uhr

Na der Rest des Gremiums sind doch noch 5 also den beiden schnell klar machen, dass Ihr bei so einem Gemauschel nicht mitmacht!

K
Kjarrigan

13.10.2022 um 13:33 Uhr

Na da werdet ihr dann wohl eure Di Sitzung (ab und zu) wohl mal auf einen Samstag legen müssen. :)

A
AlterMann

13.10.2022 um 14:40 Uhr

Grobe Pflichtverletzung? Gemauschel? Nun mal langsam mit den Wertungen: Das BRM will befristet reduzieren und in dieser Zeit nur noch Samstags arbeiten. Da wird es vermutlich einen Grund geben, z.B. eine andere Aufgabe, die das BRM von Mo-Fr. erledigt (Familienpflege, berufliche Qualifikation, "Neben"job.... Da kann es tatsächlich ein ganzes Jahr verhindert sein.

Ihre Antwort