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Lohn- und Gehaltserhöhung

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Fa. ist nicht mehr tarifgebunden. Es ist auch keine Entlohnungstruktur vorhanden. Jeder MA der neu anfängt, verkauft sich so gut er kann. Wie sieht es diesem Fall aus? Muss die GL den BR informieren, wenn ein MA eine Lohnerhöhung bekommt? Eine "Umgruppierung" (über die wir früher informiert wurden) gibt es ja in diesem Sinn nicht mehr. Für Eure Unterstützung im Voraus danke. Einen schönen sonnigen Tag.

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Community-Antworten (3)

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ganther

27.04.2011 um 11:50 Uhr

da muss der AG dem BR gar nichts mitteilen. Denn es ist ja eben keine Umgruppierung...

Schon mal über Euer Initiativrecht zur Schaffung von Entgeltgruppen nachgedacht?

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Petrus

27.04.2011 um 12:17 Uhr

@ganther: Wenn Du das Initiativrecht schon so kühn anführst: Wie sieht denn Deine "Schaffung" unter Beachtung des §77.3 BetrVG konkret aus?

Der Beitrag 39903 vom 26.04.2011 um 09:21 Uhr verträgt hier ebenfalls noch ein paar Vorschläge...

G
ganther

27.04.2011 um 15:29 Uhr

Sicher reden wir hier nicht über das eigentliche Entgelt. Aber man Gruppen schaffen in die bestimmte Tätigkeiten eingruppiert werden. Das kann man auch nachhalten. So stellt man schon mal die Wertigkeit von tätigkeiten in einen Kontext und schafft mehr transparenz

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