Erstellt am 27.04.2011 um 09:50 Uhr von ganther
da muss der AG dem BR gar nichts mitteilen. Denn es ist ja eben keine Umgruppierung...
Schon mal über Euer Initiativrecht zur Schaffung von Entgeltgruppen nachgedacht?
Erstellt am 27.04.2011 um 10:17 Uhr von Petrus
@ganther:
Wenn Du das Initiativrecht schon so kühn anführst: Wie sieht denn Deine "Schaffung" unter Beachtung des §77.3 BetrVG konkret aus?
Der Beitrag 39903 vom 26.04.2011 um 09:21 Uhr verträgt hier ebenfalls noch ein paar Vorschläge...
Erstellt am 27.04.2011 um 13:29 Uhr von ganther
Sicher reden wir hier nicht über das eigentliche Entgelt. Aber man Gruppen schaffen in die bestimmte Tätigkeiten eingruppiert werden. Das kann man auch nachhalten. So stellt man schon mal die Wertigkeit von tätigkeiten in einen Kontext und schafft mehr transparenz