Betriebsvereinbarung zu "rollender Woche"?
Hallo allerseits,
wir im Betriebsrat stehen vor der Aufgabe, eine BV zum Thema "rollende Woche" zu verfassen. Wir sind der Meinung, dass alle die, die in der sog. "rollenden Woche" arbeiten, einen Ausgleich für ihre eingeschränkten Möglichkeiten im familiären u. gesellschaftlichen Leben sowie für die phys. u. psych. Mehrbelastungen erhalten sollen. Wir sind uns nicht einig, in welcher Form der Ausgleich statt finden soll.
Deshalb hätten wir gerne bewusst, wie das in anderen Firmen gehandhabt wird, bzw. welche Art des Ausgleichs wird woanders gewährt?
Viele Grüße DERoland
Community-Antworten (2)
28.04.2011 um 12:21 Uhr
. . . jaaaa - da ist nun mal ein bisschen zu wenig Fleisch an dem Knochen, den Du uns hingeworfen hast. Hattet Ihr bisher keine rollende Woche? Soll das neu eingeführt werden? Was ist der Unterschied zum bisherigen Schichtsystem und wieso entstehen dadurch die erwähnten Mehrbelastungen? Der Vergleich mit anderen Firmen wird nicht viel bringen. Erstens müsste es eine Firma sein, die von der Größe und dem finanziellen Stand ähnlich gelagert ist, wie Eure und dann müsste das auch bei denen erst kürzlich eingeführt worden sein. Nur mal als Größenordnung: als bei uns betriebsbedingte Kündigungen anstanden, gab es Abfindungen zwischen 3 000 und 12 000 €. Bei einem Seminar kam eine Frage von einem Angestellten der Commerzbank - da ging es um eine Abfindung in Höhe von 250 000 €! Und: fordern könnt Ihr alles mögliche - realistisches und unrealistisches - und das solltet Ihr auch, denn weggestrichen wird eh noch einiges. Wenn Ihr hingegen mit einer realistischen Forderung rangeht, dann bleibt Euch davon nur die Hälfte. Aber noch einen Tipp zum Ende: die zuständige Gewerkschaft sollte schon besser über die örtlichen Gegebenheiten und Vergleichsgrößen Bescheid wissen - also fragt doch mal dort nach . . .
03.05.2011 um 16:39 Uhr
Danke wölfchen!
unser Interesse liegt erstmal darin herauszufinden, ob es (in der Industrie) überhaupt Betriebe gibt, die einen Zusatzbonus für 4-Schichtler zahlen o. anderweitig beibringen, z. B. in Form von zusätzlichen Freischichten.
Bei uns wird nur ab u. zu in Vollkonti gearbeitet. Es laufen dann die 3- u. 4-Schichtsysteme parallel. (3-Schichtsys. = Mo bis Fr). Die Mehrbelastungen (gegenüber den 3-Schichtlern beziehen sich 1. auf die Einschränkungen im familiären u. gesellschaftlichen Leben, wegen der WE-Arbeit,
2. die Ungleichbehandlung in Bezug auf die Sollstunden in Monaten mit Wochenfeiertagen,
3. die Praxis, die schichtsystembedingte Mehrarbeit eines Monats mit ev. Fehlstunden anderer Monate gegenzurechnen, wobei ein 3-Schichtler bei Mehrarbeit einen Zuschlag erhält, auch wenn er die Stunden im nächsten Monat abfeiert,
4. muss ein 4-Schichtler, wenn er z.B. mit seiner Lebenspartnerin, die vielleicht in Normalschicht arbeitet, mehr Urlaubstage einsetzten, um die Gleiche Anzahl freier Tage zu haben als ein 3-Schichtler.
Gespräche mit der Gewerkschaft sind am Laufen.
Die Geschäftsführung meint dazu: Das ist so bei rollender Woche, da habt ihr eben Pech.
Gibt es dazu Meinungen?
Gruß DERoland
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