Ist in einem 4-Schichtmodell - "rollende Woche" Mehrarbeit erlaubt?
Die Mitarbeiter gehen, je nachdem ob sie Frühschicht bzw. Spät- oder Nachtschicht haben 6 bzw. 9 std. arbeiten.
(Bei den 6 Std. ist noch eine Pause von 15 min abzuziehen, bei den 9 Std. eine halbe Std.)
Jeder Mitarbeiter hat NUR ein freies Wochenende im Monat ist also so schon sehr eingeschränkt was Familie und Freizeit betrifft.
Nun ist es so, das die Leute angewiesen bekommen haben - auf Grund von Personalmangels und einer sehr hohen Auftragslage - 2 Std. eher anzufangen bzw. 2 Std. länger zu bleiben (allerdings nicht jeden Tag sondern auf drei Wochen verteilt mind. 3 x und höchstens 6 x) und ohne Zusatzbezahlung und Zuschläge.

Da ich im BR tätig bin, wir aber noch nicht sonderlich geschult sind und auch immer außenvorgelassen werden, bis die Entscheidungen schon gefallen und umgesetzt sind möchte ich diesen Punkt gerne noch geklärt wissen, bevor wir eine BV unterschreiben.

(Ist es eigentlich rechtens, dass ohne Betriebsvereinbarung, nur auf Grund der Bewilligung des 7-Tage-Schichtsmodells durch das Regierungspräsidiums schon danach gearbeitet werden darf/kann - ohne Ab- bzw. Zustimmung des BR???Wir handeln ja jetzt erst die Vereinbarung aus...Einen Tag nachdem die Bewilligung im Hause war musste die erste Abteilung schon danach Arbeiten gehen - ohne Klärung von Urlaubsanspruch usw..)

Ich kann mir nicht vorstellen dass DAS rechtens ist oder?

(Behörden fühlen sich leider auch nicht zuständig um mir eine verbindlcihe Auskunft zu geben und so hoffe ich, dass man mir hier vielleicht weiterhelfen kann?)

Danke und viele Grüße

mia