Mehrarbeit bei rollender Woche
Ist in einem 4-Schichtmodell - "rollende Woche" Mehrarbeit erlaubt? Die Mitarbeiter gehen, je nachdem ob sie Frühschicht bzw. Spät- oder Nachtschicht haben 6 bzw. 9 std. arbeiten. (Bei den 6 Std. ist noch eine Pause von 15 min abzuziehen, bei den 9 Std. eine halbe Std.) Jeder Mitarbeiter hat NUR ein freies Wochenende im Monat ist also so schon sehr eingeschränkt was Familie und Freizeit betrifft. Nun ist es so, das die Leute angewiesen bekommen haben - auf Grund von Personalmangels und einer sehr hohen Auftragslage - 2 Std. eher anzufangen bzw. 2 Std. länger zu bleiben (allerdings nicht jeden Tag sondern auf drei Wochen verteilt mind. 3 x und höchstens 6 x) und ohne Zusatzbezahlung und Zuschläge.
Da ich im BR tätig bin, wir aber noch nicht sonderlich geschult sind und auch immer außenvorgelassen werden, bis die Entscheidungen schon gefallen und umgesetzt sind möchte ich diesen Punkt gerne noch geklärt wissen, bevor wir eine BV unterschreiben.
(Ist es eigentlich rechtens, dass ohne Betriebsvereinbarung, nur auf Grund der Bewilligung des 7-Tage-Schichtsmodells durch das Regierungspräsidiums schon danach gearbeitet werden darf/kann - ohne Ab- bzw. Zustimmung des BR???Wir handeln ja jetzt erst die Vereinbarung aus...Einen Tag nachdem die Bewilligung im Hause war musste die erste Abteilung schon danach Arbeiten gehen - ohne Klärung von Urlaubsanspruch usw..)
Ich kann mir nicht vorstellen dass DAS rechtens ist oder?
(Behörden fühlen sich leider auch nicht zuständig um mir eine verbindlcihe Auskunft zu geben und so hoffe ich, dass man mir hier vielleicht weiterhelfen kann?)
Danke und viele Grüße
mia
Community-Antworten (2)
03.12.2010 um 11:36 Uhr
@miamia Das darf nicht ohne Eure Zustimmung eingeführt werden. Siehe mal unter "Mitbestimmung Ordnung im Betrieb" mit "Arbeitszeit" nach. Mehrarbeit ist auch Mitbestimmungspflichtig. Überstunden sind nach dem Arbeitszeitgesetz auch nur begrenzt möglich. Gehe zu der für euch zuständigen Gewerkschaft. Die Helfen euch bis ihr euch auf Seminaren gebildet habt.
03.12.2010 um 11:51 Uhr
Bei einer Arbeitszeit von bis zu & Std., also nicht mehr als 6 Std. muss keine Pauser gem. ArbZG erfolgen.
Schaue Dir einmal das ArbZG an; hier § 4 Ruhepausen Letztlich ist auch unter Einbeziehung von Mehrarbeit das ArbZG in Gänze zu beachten. Also auch die Themen tägl./ wöchentl. Höchstarbeitszeit. Also auch hierzu das ArbZG einmal lesen. Vor allem auch hier das Thema "Mindestanzahl arbeitsfreier Sonntage und auch das Thema Arbeit an Feiertagen. Am besten einmal eine Schulung anmelden.
Auch wäre zu prüfen, ob lt. ArbV/TV Mehrabeit grundsätzlich zu erbringen ist. In den Standartwerken steht es aber.
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