BV- Eingruppierungen
An die Weisen aus dem Abendland: Wir möchten eine BV zum Thema "Eingruppierungen" erstellen. Wer hat Erfahrungen damit, welche Kriterien müssen unbedingt mit hinein, oder wo kann man eine Muster-BV dazu finden? Vielen Dank sagt Indira
@wahlvst: Und? Was darf jetzt nach §87.1 #10+11 bei Beachtung des 77.3 geregelt werden? Hast Du eine BV? Was muss unbedingt hinein? Mach mal Butter bei die Fische!
Ich war in Urlaub, deshalb greife ich meine Frage noch einmal auf. Wie sieht es aus, wo kann ich für dieses Thema eine Muster-BV finden? Macht mal "Butter bei die Fische". Zur Erinnerung: Wir haben keinen TV, AG ist nicht im Arbeitgeberverband organisiert. Danke nochmals für Hilfe - Gruß von Indira
Community-Antworten (6)
26.04.2011 um 12:16 Uhr
Nur als Zwischenfrage: Habt Ihr einen Tarifvertrag? Es darfnur gesregelt werden was darin nicht geregelt ist. Grüße von den Betriebsratten
26.04.2011 um 12:44 Uhr
Nein, wir haben k e i n e n TV - hat nicht Jemand von Euch eine Muster-BV dazu ??? Gruß von Indira
26.04.2011 um 13:07 Uhr
@ratte: Steht doch oben in der Frage: Wir haben keinen TV, AG ist nicht im Arbeitgeberverband...
@indira: Kein einfaches Unterfangen. Sonst würde die WAF ein Seminar zum Thema anbieten ;-) (Nein, Seminar 345 hilft nicht wirklich). Fragt man die Seminaranwälte, ist die erste Antwort, dass eine BV "Eingruppierung" selbstverständlich möglich ist. Bei der zweiten Frage, wie das dann konkret geht, wird die Antwort dann schnell schwammig... Was nicht geht: wie in einem Tarifvertrag einer bestimmten Tätigkeit das Gehalt "x €" zuordnen. Verabschiede Dich im ersten und zweiten (und evtl. auch im dritten und vierten) Schritt erstmal von konkreten Euros und Cents. Wenn Euer Ziel ist, dass Euer ArbGeb für vergleichbare Tätigkeiten ein vergleichbares Entgelt bezahlt, müsst ihr natürlich festlegen, welche Tätigkeiten miteinander vergleichbar sind und welche nicht. Und wann ist dann ein Entgelt vergleichbar? Mittelwert aller MA mit vergleichbarer Tätigkeit +-5%? Oder +-10%? Beim Gehaltsabstand von unterschiedlich bewerteten Tätigkeiten könnte es wieder schwierig werden - aber vielleicht gibt es hierfür ja konkrete Anhaltspunkte im Betrieb. Beispiel: Wenn für "körperlich leichte Fließbandarbeit" derzeit im Durchschnitt 20% weniger gezahlt wird als für "körperlich anspruchsvolle Fließbandarbeit", kann man die Festlegung des Gehaltsabstands dieser beiden Tätigkeitsgruppen durchaus begründen... Klingt nach viel Arbeit (der ArbGeb wird sie Euch nicht machen!) und bleibt erstmal ziemlich schwammig. Und auch bei der Kontrolle bleibt der Aufwand wesentlich höher als mit TV. Und die Fallstricke für den ArbGeb sind auch größer - aber das ist ja eher Euer Vorteil. Denn wenn er es einfacher haben will, gibt es da ja die Möglichkeit eines TV...
26.04.2011 um 13:23 Uhr
Petrus, Spitze, damit kann ich was anfangen. Jetzt habe ich eine Bestätigung meiner Befürchtungen (mit der "viel Arbeit" für uns als BR!!) Wir hatten eine BV, die hat der ehemalige BR -wahrscheinlich unter Druck des AG- (können wir uns jedenfalls nur so vorstellen) mit sofortiger Wirtkung außer Kraft gesetzt. Shit happens - nun haben wir die A-Karte, was können wir sonst machen? Regelmäßig Einsichtnahme in die Gehaltslisten wäre doch eine Alternative? Oder was meint der kluge Petrus? Vielen, vielen Dank für die Hilfe und Gruß von Indira
26.04.2011 um 13:43 Uhr
was wollt ihr mit der regelmäßigen Einsichtnahme erreichen? Wissen, dass der ArbGeb unterschiedlich bezahlt? Das ist ja nix neues... Erfahren, dass seine "Lieblinge" schon wieder mehr kriegen, der Rest nicht? Was maqcht ihr mit dem Wissen? Euch ärgern? Denn ohne eine BV, die ihm das verleidet, wird er das wohl machen dürfen...
Also guckt Euch die "alte BV" an, verbessert sie in Eurem Sinne. Und dann fordert ihn zu Verhandlungen über eine "neue" BV auf und reicht eure verbesserte Version als Vorschlag ein.
26.04.2011 um 15:28 Uhr
Nochmals vielen Dank, Petrus, so machen wir das, jetzt haben wir gute Ideen bekommen, war alles wirklich hilfreich. Schönen Tag noch wünscht Indira
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