Erstellt am 14.04.2011 um 15:12 Uhr von wahlvst
Gilt ein TV??
Weiter ist der Tarifvorbehalt § 77 BetrVG zu beachten.
>http://www.ffa-arbeitsrecht.de/Deutsch/Tagungen/PDF/041119_Oetker.pdf<
Erstellt am 14.04.2011 um 17:00 Uhr von indira
Nein, es gibt kein TV, AG ist nicht im Arbeitgeberverband organisiert.
Gruß Indira
Erstellt am 14.04.2011 um 17:23 Uhr von wahlvst
Tarifvorbehalt § 77 BetrVG zu beachten
gilt aber auch dann!
Erstellt am 18.04.2011 um 16:57 Uhr von Petrus
@wahlvst:
Und? Was darf jetzt nach §87.1 #10+11 bei Beachtung des 77.3 geregelt werden? Hast Du eine BV? Was muss unbedingt hinein? Mach mal Butter bei die Fische!