Hallo zusammen,

es geht bei mir mal wieder um ERA.

Hatte ja letztens schon eine Frage zum Thema hier eingestellt.

Nachdem nun bei uns die Bewertungen der Arbeitsplätze abgeschlossen sind haben wir als Betriebsrat vom Arbeitgeber die persönlichen Eingruppierungen mitgeteilt bekommen.

Dort ist z.B. ein Kollege der ist an einem Arbeitsplatz mit EG 8, einem Arbeitsplatz mit EG 5 und an einem Arbeitsplatz mit EG 3.

Nun meint der Arbeitgeber die überwiegende tätigkeit wäre EG 5.

Das kann ich nun garnicht verstehen, den nach dem Tarifvertrag ERA NRW soll ja das höchste können bezahlt werden und wäre damit in EG 8.

Habe auch schon mit der IG Metall gesprochen, die sind auch ganz verwundert über diese Maßnahme.

Mich würde nun Interessieren, wie ihr das seht?

Versuche jetzt Argumente zu sammeln, um einen wiederspruch zu den Eingruppierung zu schreiben.