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Mitbestimmung bei Eingruppierungen - bei nichttarifgebundenen AN keine Mitbestimmung?

B
beravo
Jan 2018 bearbeitet

morgen zusammen,

wer hatte schon einmal die erfahrung gemacht, dass der ag auf einmal nicht mehr die eingruppierungen laut tv vornimmt sondern nur noch das bruttoentgelt anzeigt. das schmeckt mir ja nun gar nicht und habe meinen ag darauf hingewiesen, dass er die eingruppierungen laut tv vorzunehmen hat. im däubler steht nun unter §99 rn 64 bei nichttarifgebundenen AN keine mitbestimmung. gebt mir mal nen tipp, wie ihr damit umgehen würdet.

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

26.02.2009 um 10:40 Uhr

beravo, würde bei nicht TV gebundenem AG den § 87 (1) Nr. 10 zu Hilfe nehmen und behaupten, dass der AG anscheinend die betrieblichen Entlohnungsgrundsätze geändert hat, was der MB des BR unterliegt. Haben wir mit Hilfe unseres RA gerade so praktiziert...

B
beravo

26.02.2009 um 10:54 Uhr

Danke Lotte,

guter Ansatz. Finde ich gut.

I
Immie

26.02.2009 um 11:13 Uhr

@beravo Dann sollten diese AN schleunigst in die Gewerkschaft eintreten. Ansonsten könnt ihr das Bruttoentgelt doch mit den Listen vergleichen, und wenn die Eingruppierung nicht stimmt, seid ihr doch, wie Lotte schon sagt, dabei. Es gibt bei euch ja allgemeine Entlohnungsgrundsätze, und die sollten eigentlich für alle AN Gültigkeit besitzen.

S
see-see

26.02.2009 um 15:13 Uhr

Wenn der BR nur dem genannten Betrag zustimmt, ist nicht gewährleistet, dass der zu zahlende Lohn auch an Lohnerhöhungen teilnimmt. Deshalb würde ich auch explizit auf die Nennung der Lohngruppe pochen, bevor ich zustimme. Ansonsten siehe Lotte.

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