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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltserhöhung während Kurzarbeit

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peterunddaniela
Jan 2022 bearbeitet

Kann ich einem Angestellten der nicht in Kurzarbeit ist eine Gehaltserhöhung bezahlen obwohl mein Betrieb in Kurzarbeit ist?

2.64505

Community-Antworten (5)

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DummerHund

10.01.2022 um 14:52 Uhr

Mal aus einem älterem Beitrag hier rein kopiert:

Erstellt am 11.11.2020 um 08:40 Uhr von Kjarrigan Ob es dazu gesonderte Regelungen gibt weis ich zwar nicht. Ich vermute, dass das möglich sein wird. Es kommt auf die Rechtsgrundlage an. Wenn z.B. in TV eine zukünftige Erhöhung vereinbart war (und da jetzt KUG ist) bleibt die Rechtsgrundlage Neues Gehalt ab 01.11.20 X % mehr) ja bestehen.

Es kann sein das bei einer Überprüfung der ARGE das dann auffällt, aber der AG kann es ja begründen. Eine AV Erhöhung die VOR Bezug bereits feststand ebenso.

Eine AV Erhöhung in der KUG Zeit wird sehr wahrscheinlich Fragen hervorrufen, aber auch da wird es auf eine vernünftige Begründung ankommen. Problematisch dürften dann große Erhöhungen )( > 5 %) werden, oder am schlimmsten eine Erhöhung während KUG die dann später wieder zurückgenommen wird :)

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Relfe

10.01.2022 um 15:06 Uhr

den MA der von der KA-Regelung nicht betroffen ist, kann man eine freiwillige Erhöhung zahlen. MA die von der KA-Regelung erfasst werden nicht (so mein Kenntnisstand)

"Gehaltserhöhungen im KUG-Bezug sind aber nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich" am besten mal direkt beim AA anfragen, die geben da Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

S
seehas

10.01.2022 um 17:01 Uhr

Warum soll das nicht gehen?

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Relfe

11.01.2022 um 08:56 Uhr

es ist ein Unterschied ob ein MA "nicht in Kurzarbeit ist" oder "nicht von der KA-Regelung" (z.B. BV) im Betrieb betroffen ist. Es sind nicht immer alle MA einer "Funktionseinheit" sind selbst in Kurzarbeit und beziehen KUG, damit sind sie aber trotzdem in der Regel von der KA-BV betroffen. Also besser genau prüfen, gerade wenn KA für ganze Abteilungen oder den ganzen Betrieb beantragt/vereinbart wurde

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Koala09

11.01.2022 um 20:21 Uhr

Ich sehe ehrlich gesagt nicht, wieso das nicht gehen sollte. Dass in einer Abteilung Kurzarbeit ist (z.B. in der Produktion weil Rohstoffe fehlen) hat doch keinen Einfluss auf das Gehalt von Mitarbeitenden in anderen Abteilungen (z.B. in der Forschung/Entwicklung).

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