W.A.F. LogoSeminare

MBR bei Zulagen?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser GF behauptet, der BR hätte kein Mitbestimmungsrecht bei den freiwilligen Zulagen. Er will dem BR in den Anhörungen zukünftig nur noch die Lohn- / Gehaltsgruppe mitteilen, ggf. noch die tarifliche Zulage. Auch über Funktionszulagen will er keine Anhörung mehr machen.

Hat er recht?

1.60703

Community-Antworten (3)

P
Petrus

19.04.2011 um 20:54 Uhr

Kommt drauf an... Bei einer höchstindividuellen Zulage könnte er recht haben. Nur wenn zwei MA eine ähnlich begründete Zulage bekommen, war es das mit individuell... Und "Funktionszulage" ist ein Entgeltgrundsatz nach §87(1) #10 BetrVG (nämlich der Grundsatz, dass ein AN mit einer bestimmten Funktion eine Zulae zu seinem Entgelt bekommt) - und damit aber auch sowas von mitbestimmungspflichtig...

P
paula

20.04.2011 um 11:33 Uhr

schon mal in den Fitting geschaut. Dort steht einiges an Rechtsprechung zu dem Thema. So ist bei uns durch das BAG leider entschieden worden, dass tarifliche Tätigkeitszulagen nicht der Mitbestimmung unterliegen

P
Petrus

21.04.2011 um 16:51 Uhr

@paula: Bei den tariflichen Zulagen bin ich bei Dir. Falls die "Funktionszulage" per TV geregelt ist, entfällt das MBR ja auch wegen §87(1) Einleitungshalbsatz. Bei seesee ging es doch aber um "freiwillige Zulagen". Und egal wie der ArbGeb die nennt, solange es eben keine tarifliche Zulage ist...

Ihre Antwort