Erstellt am 19.04.2011 um 18:54 Uhr von Petrus
Kommt drauf an... Bei einer höchstindividuellen Zulage könnte er recht haben. Nur wenn zwei MA eine ähnlich begründete Zulage bekommen, war es das mit individuell...
Und "Funktionszulage" ist ein Entgeltgrundsatz nach §87(1) #10 BetrVG (nämlich der Grundsatz, dass ein AN mit einer bestimmten Funktion eine Zulae zu seinem Entgelt bekommt) - und damit aber auch sowas von mitbestimmungspflichtig...
Erstellt am 20.04.2011 um 09:33 Uhr von paula
schon mal in den Fitting geschaut. Dort steht einiges an Rechtsprechung zu dem Thema. So ist bei uns durch das BAG leider entschieden worden, dass tarifliche Tätigkeitszulagen nicht der Mitbestimmung unterliegen
Erstellt am 21.04.2011 um 14:51 Uhr von Petrus
@paula:
Bei den tariflichen Zulagen bin ich bei Dir. Falls die "Funktionszulage" per TV geregelt ist, entfällt das MBR ja auch wegen §87(1) Einleitungshalbsatz.
Bei seesee ging es doch aber um "freiwillige Zulagen". Und egal wie der ArbGeb die nennt, solange es eben keine tarifliche Zulage ist...