Fristenberechnung über Feiertage
Hi,
mal wieder eine kurze Frage da in unserem Gremium UNeinigkeit herrscht. Wir haben jeden Freitag unsere wöchentliche Sitzung. Nun ist ja nächsten Freitag bekanntlich Karfreitag, also offizieller Feiertag. Wir haben jetzt mit unserer Personalabteilung abgesprochen, dass wir Donnerstag bereits die Anhörungen bekommen. Zählt der Feiertag bei der Fristenberechnung mit oder gilt das nur, wenn der letzte Tag der Frist ein Feiertag ist?
Wir sind uns nicht einig. Vielen Dank
Community-Antworten (3)
15.04.2011 um 16:31 Uhr
Du hast die Frage schon beantwortet, nur das Fristende ist maßgebend.
15.04.2011 um 22:13 Uhr
chrisNRW Zählt der Feiertag bei der Fristenberechnung mit ja!
wenn der letzte Tag der Frist ein Feiertag ist? Genau dann zählt der Feiertag nicht mit!
Und so ist es ganz genau: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so läuft die Frist erst am nächsten Werktag ab, der kein Samstag ist
18.04.2011 um 13:10 Uhr
Ergänzung zu nicoline: Nachlesen kann man das in den §§186-193 BGB
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