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Fristenberechnung über Feiertage

C
chrisNRW
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

mal wieder eine kurze Frage da in unserem Gremium UNeinigkeit herrscht. Wir haben jeden Freitag unsere wöchentliche Sitzung. Nun ist ja nächsten Freitag bekanntlich Karfreitag, also offizieller Feiertag. Wir haben jetzt mit unserer Personalabteilung abgesprochen, dass wir Donnerstag bereits die Anhörungen bekommen. Zählt der Feiertag bei der Fristenberechnung mit oder gilt das nur, wenn der letzte Tag der Frist ein Feiertag ist?

Wir sind uns nicht einig. Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

15.04.2011 um 16:31 Uhr

Du hast die Frage schon beantwortet, nur das Fristende ist maßgebend.

N
nicoline

15.04.2011 um 22:13 Uhr

chrisNRW Zählt der Feiertag bei der Fristenberechnung mit ja!

wenn der letzte Tag der Frist ein Feiertag ist? Genau dann zählt der Feiertag nicht mit!

Und so ist es ganz genau: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so läuft die Frist erst am nächsten Werktag ab, der kein Samstag ist

P
Petrus

18.04.2011 um 13:10 Uhr

Ergänzung zu nicoline: Nachlesen kann man das in den §§186-193 BGB

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