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Fristenberechnung vereinfachtes mit normalen Wahlverfahren kombiniert?

R
reni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle! Dringend Hilfe gesucht bzgl. korrekter Fristenberechnung im vereinfachten Wahlverfahren! Unser Betriebsrat wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Nun haben wir, der Wahlvorstand, um uns genügend Zeit zu geben, uns an die Fristen des normalen Wahlverfahrens gehalten. Sprich:

  1. Wahlausschreiben: 16.03.2006
  2. (2 Wochenfrist) Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge: 30.03.2006
  3. Bekanntgabe der Wahlvorschläge mind. 1 Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe = 04.05.2006
  4. Stimmabgabe 11.05.2006 Müssen wir den Wahlberechtigten Zeit geben, bis maximal eine Woche vor der Wahl Vorschläge einzureichen oder können wir dieses schon als nachträgliche Stimmabgabe bekannt geben und unseren Termin, 30.03.06, belassen. Ich wäre für jede, kurzfristige Hilfe dankbar. reni Ich frage deshabl, da ich gelesen habe, dass im vereinfachten Wahlverfahren die Wahl keinen besonderen Formvorschriften unterliegt und grundsätzlich nach den Regeln des normalen wahlverfahren stattfindet.
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Community-Antworten (6)

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S4PMike

06.03.2006 um 12:22 Uhr

Hallo reni, aus Deiner Beschreibung entnehme ich, dass ihr im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren (ein BR existiert bereits) wählen werdet. Somit zählt hier §14a BetrVG in dem vorgeschrieben ist, dass Wahlvorschläge bis eine Woche vor der Wahlversammlung (zwingend) abgegeben werden können (04.05.2006), s.a. § 36 Abs.5 WO. Zu beachten wäre auch, dass wirklich eine volle Woche gemeint ist, d.h. beginnt die Wahl am 11.5. um 10:00 Uhr, sollte sollte die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen spät. am 4.5. um 10:00 Uhr enden (oder besser einen Tag früher). Den zweiten Teil Deiner Frage zu "nachträgliche Stimmabgabe" verstehe ich nicht. Da ihr das Wahlausschreiben noch nicht erlassen habt, könnt ihr noch Änderungen vornehmen und die Einreichungsfrist ändern. Wo ist das Problem? Formvorschriften gibt es trotz vereinfachtem WV zur genüge (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28-37 WO2001, u.a.).

F
Fayence

06.03.2006 um 17:21 Uhr

@S4PMike Du hättest aber ruhig auch noch den §18 BetrVG erwähnen können ;-)

(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen.

@reni Ist ja schon mal positiv, dass Ihr Euch zumindest an dem Ablauf eines Wahlverfahrens "Betriebsrat" orientiert habt! Empfehel Dir die Vermehrung Deines Wissens... ein entsprechendes Seminar kann dazu unglaublich viel beitragen!

R
reni

06.03.2006 um 23:04 Uhr

Hallo Fayence,

danke für die Info. Den Wahlkalender auf diesen Seiten hatte ich hierzu getestet. Nun eine Frage. Wenn eine 3 Tages-Frist auf einen Sonntag endet und bei uns im Unternehmen am Sonntag nicht gearbeitet wird, fällt das Fristende dann auf den darauffolgenden Tag?! Sehe ich das richtig? S4PMike schrieb, dass bei einer Wahl am 11.05.2006, der späteste Zeitpunkt für die Einreichung der Wahlvorschläge der 04.05.2006 ist ( 1 Woche vorher). Ich bin nun ein bißchen irritiert, da der Wahlkalender den 03.05.2006 ausspuckt. Kannst Du Abhilfe schaffen?! Darüber hinaus möchten wir von unserem frühen Erlass des Wahlausschreibens nicht abweichen (16.03.) und legen die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste auf den 20.03. (gem. vereinfachten, einstufigen Wahlverf./entgegen der 2-Wochen-Frist aus dem normalen Wahlverfahren) Gegen eine frühere Einleitung der Wahl ist doch nichts auszusetzen?! Oder!

Danke vorab für die Hilfe! reni

S
S4PMike

07.03.2006 um 11:32 Uhr

Hallo Fayence, mit §18 hast Du natürlich Recht, doch reni hat offenbar noch reichlich Unklarheiten bzgl. Fristen und mehr. Ein vorschnell ausgehängtes, fehlerhaftes Wahlausschreiben macht den Wahlablauf nicht besser. Und etwas Terminplanung gehört auch dazu - reni kümmert sich ja um Klärung.

hallo reni, zur Fristberechnung erwähnte ich bereits, dass eine VOLLE Woche (7 x 24 Std.) im Gesetz steht. Der Wahlkalender spuckt den 3.5. aus, weil ein Tag (Datum) um Mitternacht beginnt. Dementsprechend haltet Euch daran - dies war auch meine Empfehlung, siehe oben. Warum ihr nicht von dem fest gewählten Termin 16.3. zum Aushängen der WA abweichen wollt, scheint mir aber auch schon sehr verdächtig nach Wahlmanipulation auszusehen ... - kein weiterer Kommentar.

Habe mal im Internet recherchiert und bin bei ver.di fündig geworden. Vielleicht kann es Euch helfen... (z.B. Seite 74 ff.) http://www.verdi-tk-it.de/contents/download/service_download/br_wahlhilfe_vereinfacht.pdf

R
R2-D2

07.03.2006 um 11:43 Uhr

Der Wahlkalender "spuckt" vor allem deshalb den 03.05. weil er wohl die §§ 186 - 193 des BGB beachtet. Mit "S4PMike"s Empfehlung "04.04. 10:00 Uhr" hättet Ihr nämlich schon den ersten unheilbaren und möglicherweise auch unheilvollenn Fehler begangen.

Mein Tip: Sucht Euch professionelle Hilfe und hört nicht so viel auf gut gemeinte aber falsche Ratschläge im Internet. Eine BR-Wahl ist voller Fallstricke!

F
Fayence

07.03.2006 um 15:34 Uhr

"reni hat offenbar noch reichlich Unklarheiten bzgl. Fristen und mehr"

Hallo S4PMike, da stimme ich allerdings mit Dir überein.

Hallo reni, meine "Info" war in erster Linie der Ratschlag, ein entsprechendes Seminar zu besuchen. Termine werden reichlich angeboten! Was Ihr Euch da zusammenstrickt, ist schlicht weg und einfach unglaublich!

Wenn ich z.B. die mir bekannten Fristen zur BR-Wahl im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren überschlage, komme ich auf einen Wahlzeitraum von 4 bis max. 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR. Nur mal so zur Orientierung.

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