Die Fristenberechnung ist eine tolle Sache und hier kann man viele Fehler machen! Wie siehts bei folgenden Fall aus:
Angenommen am Mittwoch, den 11. Juni 2014, bekommt der BRV eine ordentliche Kündigung überreicht. Der Zugang erfolgt innerhalb der Arbeitszeit im Unternehmen. Sagen wir mal eine Minute vor Feierabend!
Die sieben Tage Frist startet am Donnerstag, den 12. Juni 2014. Normalerweise endet die Frist zur Anhörung vom BR am Donnerstag, den 19. Juni 2014. Das ist ja Fronleichnam. Bei uns ein Feiertag!
Also ist der letzte Tag für einen Widerspruch Freitag, den 20. Juni 2014! Soweit ist es klar! Jetzt ist aber bei uns in der Firma dieser Tag ein Brückentag und somit keiner auf der Arbeit. Sehe ich das jetzt richtigt, dass wir ein Fristende für den Widerspruch bis zum Montag, den 23. Juni 2014, zum Arbeitsende um 18:00 Uhrhaben.
Liege ich mit meiner Rechnung richtig? Wir möchten jede Sekunde der Frist ausschöpfen und keinen fehler machen!