Fristenberechnung BR-Wahl
Hallo, ist es richtig, dass die Termine/Fristen der BR-Wahl sich nach dem Ende der Amtszeit des "alten" Betriebsrats richten. Beispiel: Beginn der Amtszeit 12.04.02 somit endet die Amtszeit des alten Betriebsrats am 11.04.06, oder ist der Tag "X" der konstitierenden Sitzung Maßstab der Fristenberechnung?
Community-Antworten (1)
03.03.2006 um 10:48 Uhr
Hallo Herby, spätesten 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit muß der Wahlvorstand bestellt werden und spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden BR`s muß gewählt werden. Danach richten sich dann alle anderen Termine
Verwandte Themen
Fristenberechnung vereinfachtes mit normalen Wahlverfahren kombiniert?
Hallo an alle! Dringend Hilfe gesucht bzgl. korrekter Fristenberechnung im vereinfachten Wahlverfahren! Unser Betriebsrat wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Nun haben wir, der Wahlvorst
Fristenberechnung über Feiertage
Hi, mal wieder eine kurze Frage da in unserem Gremium UNeinigkeit herrscht. Wir haben jeden Freitag unsere wöchentliche Sitzung. Nun ist ja nächsten Freitag bekanntlich Karfreitag, also offizielle
Fristenberechnung, die 1.234.567. Frage...
Die Fristenberechnung ist eine tolle Sache und hier kann man viele Fehler machen! Wie siehts bei folgenden Fall aus: Angenommen am Mittwoch, den 11. Juni 2014, bekommt der BRV eine ordentliche Kündig
Fristenberechnung - wird da der Fristentag mitgerechnet ??
Hallo zusammen, Bei einer Frist zu einem bestimmten Ereignis wird da der Fristentag mitgerechnet. Beispiel: Wahlauschreiben ausgehängt am 20.02.06 Frist zur abgabe von Wahlvorschlägen 6.3.06 oder
Vorgezogene Wahl oder reguläre Wahl?
Am 01.01.26 war die Anzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Marke gefallen. Deshalb haben wir am 13.01.26 einen WV eingesetzt, um nach §13 Abs.2 Nr.2 eine vorgezogene BR-Wahl dur