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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

kurzfristiger Schichttausch

H
huebi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich formuliere meine Frage ein wenig anders !

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich eine andere Schicht kurzfristig erhalte? Wenn mein Chef mich eine halbe Stunde vor Dienstende anruft, mit der Bitte einen anderen Dienst am nächsten Tag zu übernehmen. In meinem Dienstplan steht ein früherer Arbeitsbeginn, mein Chef möchte aber das ich eine andere Schicht übernehme die später anfängt.
Muß der Chef mir die Anfangszeit von meiner im Dienstplan stehenden Schicht mit anrechnen?

Steht darüber was im Arbeitszeitgesetz? Ich danke euch schon mal jetzt für eure Antworten Gruß Christiane

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Community-Antworten (1)

W
widder

14.04.2011 um 18:34 Uhr

Es wäre für alle besser, wenn du deine Fragen genauer formulieren würdest.

Was ist kurzfristig? Was meinst du " mit den Stunden" ?

Wenn ihr eine Zeiterfassung habt, bestätigst du mit der Betätigung der Zeiterfassung deine Anwesenheit und deine Arbeitszeit beginnt mit der im Schichtplan festgelegte Arbeitszeit. Wenn diese nicht vorhanden ist, ändert sich nichts, weil der Schichtplan Anfang und Ende der Arbeitszeit festlegt. In beiden Fällen mußt du aber (Pünktlich vor Arbeitsbeginn) Anwesend sein...

Klingt ein bischen kompliziert, hoffe das ich die Frage richtig verstanden habe, und du meine Antwort....

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