Schichtarbeit und Schichttausch
Sind wir als Betriebsrat dafür zuständig? Wir sind ein Betrieb mit Schichtarbeit und haben als Betriebsrat den neuen Arbeitszeiten zugestimmt und auf die gerechte Einteilung der Schichten geachtet. Es heißt u. a., dass bei einem Schichttausch vorab der Lagerleiter zu informieren ist. Jetzt gibt es einen Kollegen, der einen Schichttausch ungerecht findet (er wird wohl keinen zum tauschen gefunden haben) und will sich nun weigern in der "Mittelschicht" zu arbeiten.
Community-Antworten (1)
22.01.2008 um 17:47 Uhr
hallo. wenn ihr mit dem arbeitgeber ein schichtmodell erarbeitet habt, so muss der arbeitnehmer nach schichtplan arbeiten. eine rechtliche verpflichtung zum "schichttausch" kann es aber nicht geben, dies muss auf freiwilliger basis laufen.
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