Erstellt am 12.08.2008 um 11:01 Uhr von Werner
Hallo Auxel,
es sollte/muß darauf geachtet werden das die Ruhezeit nach dem ArbZG eingehalten werden.
Das wäre unmöglich wenn der MA nicht früher gehen(Spätschicht) oder am nächsten Tag später beginnen(Frühschicht) kann.
Erstellt am 12.08.2008 um 20:57 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallo Werner !
Ohne Mitbestimmung des BR geht nichts. § 87 Abs. 2 glaube ich. (grins)