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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsichtnahme Eingruppierungen?

Y
yaq
Jan 2018 bearbeitet

hallo können wir uns eine liste mit den eingruppierungen geben lassen oder sind dese wie der bruttolohn nur einzusehen wo wir sich notizen machen können ?

auf welchen § kan nich mich beziehen ?

danke

5.16307

Community-Antworten (7)

H
HF

05.09.2007 um 17:15 Uhr

Was für eine Eingruppierung meinst du genau??

Ich denke mal du willst da evtl. auf § 99 BetrVG hinaus. Erklär das mal ein bisschen genauer

W
Waschbär

05.09.2007 um 17:18 Uhr

Yaq,

Vor jeder Einstellung muss dir der der AG +unaufgefordert+ (Lach) alle relevanten Informationen weiterleiten( ist wohl ein sehr weiter begriff).
WICHTIG ist für dich z.B die vollständigen Personalien sämtlicher Bewerber offenbart, alle Umstände über die fachliche und persönliche Eignung mitteilt, die kompletten Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorlegt, alle zur Bewerbung selbst erstellten Unterlagen zur Verfügung stellt, Angaben zu dem zu besetzenden Arbeitsplatz macht, die vorgesehene Eingruppierung darlegt, die Auswirkungen der Einstellung auf die betrieblichen Abläufe und Arbeitsplätze erläutert.

LG Sin´cup

Y
yaq1

05.09.2007 um 17:21 Uhr

ich meine die eingruppierungen in welcher höhe der lohn gezahlt wird. vor allem aber die wo bereits fest bei uns arbeiten ... also nicht bei neueinstelungen.

laut betrvg ist ja uns erlaubt in die bruttolistem einzusehen. aber über eingruppierungen ? ist ja egentlich daselbe - aber nicht erwähnt.

wir wollen sehen welche ma am selben ort die selbe arbeit leisten , aber unterschiedlich bezahlt werden seitdem unser ag aus dem verband ausgetreten ist

D
didius

05.09.2007 um 17:25 Uhr

@Yaq

Ihr habt ein Anrecht auf Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten. Ihr dürft euch hierzu Notizen machen. Eine Liste muss der AG euch nicht zukommen lassen. Aber ihr könnt ihn ja mal nett darum bitten.

W
Waschbär

05.09.2007 um 17:27 Uhr

Eingruppierung ist im deutschen Arbeitsrecht die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu den Vergütungsgruppen des für ihn einschlägigen Vergütungstarifvertrages.

Gilt der Tarifvertrag zwingend für das Arbeitsverhältnis, so ist eine korrekte Eingruppierung Grundlage für die Feststellung des nicht unterschreitbaren Mindestlohnes, womit häufig auch das tatsächliche Arbeitsentgelt festgelegt ist. ???? Meinst du das ????

H
HF

05.09.2007 um 17:32 Uhr

Dachte ich mir ;))

Also Ihr müsstet normaler Weise diese Unterlagen bei Euch im BR-Büro haben, da der BR ja ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung hat. Entweder im Tarifvertrag oder in einer BV sind die Gruppierungen festgehalten welches Entgeltsystem bei Euch greift und ihr könnt jederzeit einsicht nehmen. Wenn ihr das in eurem BR-Gremium nicht in euren Unterlagen habt, dann würde ich das mal beim AG anfordern.

P
pirat

05.09.2007 um 17:35 Uhr

@"yaq" , lies mal.

http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung35104.html

wir bekommen auf Anforderung einen Ausdruck der Lohn/Gehaltsliste überlassen.Das war nicht immer so. Egal wie es gehandhabt wird, die Überprüfung der richtigen Eingruppierung ist euere Pflicht. Holt euch die GEWerkschaft dazu.

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