Erstellt am 05.09.2007 um 15:15 Uhr von HF
Was für eine Eingruppierung meinst du genau??
Ich denke mal du willst da evtl. auf § 99 BetrVG hinaus.
Erklär das mal ein bisschen genauer
Erstellt am 05.09.2007 um 15:18 Uhr von waschbär
Yaq,
Vor jeder Einstellung muss dir der der AG +unaufgefordert+ (Lach) alle relevanten Informationen weiterleiten( ist wohl ein sehr weiter begriff).
WICHTIG ist für dich z.B
die vollständigen Personalien sämtlicher Bewerber offenbart,
alle Umstände über die fachliche und persönliche Eignung mitteilt,
die kompletten Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorlegt,
alle zur Bewerbung selbst erstellten Unterlagen zur Verfügung stellt,
Angaben zu dem zu besetzenden Arbeitsplatz macht,
*die vorgesehene Eingruppierung* darlegt,
die Auswirkungen der Einstellung auf die betrieblichen Abläufe und Arbeitsplätze erläutert.
LG Sin´cup
Erstellt am 05.09.2007 um 15:21 Uhr von yaq1
ich meine die eingruppierungen in welcher höhe der lohn gezahlt wird.
vor allem aber die wo bereits fest bei uns arbeiten ... also nicht bei neueinstelungen.
laut betrvg ist ja uns erlaubt in die bruttolistem einzusehen. aber über eingruppierungen ?
ist ja egentlich daselbe - aber nicht erwähnt.
wir wollen sehen welche ma am selben ort die selbe arbeit leisten , aber unterschiedlich bezahlt werden seitdem unser ag aus dem verband ausgetreten ist
Erstellt am 05.09.2007 um 15:25 Uhr von didius
@Yaq
Ihr habt ein Anrecht auf Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten. Ihr dürft euch hierzu Notizen machen. Eine Liste muss der AG euch nicht zukommen lassen. Aber ihr könnt ihn ja mal nett darum bitten.
Erstellt am 05.09.2007 um 15:27 Uhr von waschbär
Eingruppierung ist im deutschen Arbeitsrecht die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu den Vergütungsgruppen des für ihn einschlägigen Vergütungstarifvertrages.
Gilt der Tarifvertrag zwingend für das Arbeitsverhältnis, so ist eine korrekte Eingruppierung Grundlage für die Feststellung des nicht unterschreitbaren Mindestlohnes, womit häufig auch das tatsächliche Arbeitsentgelt festgelegt ist.
???? Meinst du das ????
Erstellt am 05.09.2007 um 15:32 Uhr von HF
Dachte ich mir ;))
Also Ihr müsstet normaler Weise diese Unterlagen bei Euch im BR-Büro haben, da der BR ja ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung hat.
Entweder im Tarifvertrag oder in einer BV sind die Gruppierungen festgehalten welches Entgeltsystem bei Euch greift und ihr könnt jederzeit einsicht nehmen.
Wenn ihr das in eurem BR-Gremium nicht in euren Unterlagen habt, dann würde ich das mal beim AG anfordern.
Erstellt am 05.09.2007 um 15:35 Uhr von pirat
@"yaq" ,
lies mal.
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung35104.html
wir bekommen auf Anforderung einen Ausdruck der Lohn/Gehaltsliste überlassen.Das war nicht immer so. Egal wie es gehandhabt wird, die Überprüfung der richtigen Eingruppierung ist euere Pflicht. Holt euch die GEWerkschaft dazu.