Erstellt am 13.04.2011 um 13:41 Uhr von wahlvst
Die teilzeitkräfte haben hoffentlich Rechtsschutz um ggf. klagen zu können. Denn in der 1. Instanz muss jeder seine Kosten tragen unabhängig vom Ausgang. Das der AG hier verliert ist klar aber hilft bei den Kosten nicht. Wäre verstoß gegen Bundesurlaubs-/ Teilzeit und Befristungsgesetz und AGG.
JEDEM Arbeitneher steht Urlaub gem Bundesurlaubsgesetz zu. Teilzeitkraft mit 5 Tagen an 3 oder 4 Std. = gleiche Anzahl Urlaub wie bei Vollzeitkraft mit 5 Arbeitstagen. Entscheiden sind die Arbeitstage nicht die Stunden.
Ihr solltet dem AG als BR erklären, dass ihr auf Grund dierser Planungen/ Überlegungen nun zusätzlichen Schulungsbedarf hat und dann diese Schulungen beschließen und besuchen.
Erstellt am 13.04.2011 um 14:13 Uhr von webun
So wie ich das sehe, wird hier nur anders gerechnet: wenn eine Halbtagskraft auch nur einen halben Tag Urlaub nehmen muss, um einen Tag zuhause bleiben zu können, hat sie mit 15 Tagen Urlaub genau so viel Urlaub wie eine Vollzeitkraft mit 30 Tagen, nämlich sechs Wochen.
Diese Art zu rechnen führt allerdings fast sicher ins Chaos; man stelle sich mal die Berechnung der Urlaubstage für eine Teilzeitkraft vor, die nur an einem Tag in der Woche 4,5 Std. arbeitet.
Wenn Ihr das Eurem AG klarmachen könnt, sollte er von seinem Vorhaben Abstand nehmen und wieder das einfache Verfahren verwenden, nämlich gleiche Anzahl Urlaubstage für jeden, egal wieviel Stunden er arbeitet.
Dann müsst Ihr allerdings auch dem Teilzeit-Kollegen, der nur an einem Tag in der Woche arbeitet, klarmachen, dass er für zwei Wochen Mallorca 10 Urlaubstage benötigt. Ist aber logisch, sonst hätte er mit 30 Urlaubstagen ja 30 Wochen frei.
Viel Spass bei diesen Debatten!
Erstellt am 13.04.2011 um 14:32 Uhr von docpille
@Lautsprecher
ich verstehe nicht was das entgeldfortzahlungsgesetz hier zu suchen hat.