Arbeitszeitgesetz §3 bis §5
Hallo guten Tag,
ich habe da ein Problem. Ich bin seit einem Jahr im Betriebsrat und habe gerade das Grundseminar BetrVg besucht und es geht mir um den §3 bis §5 des ArbZG. Ein Teil unserer AN arbeiten im Schichtdienst von 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Also Sie arbeiten 8 Stunden durch, ohne Pause und gehen dann nach Hause. Die ist von den AN auch gewünscht weil keiner 8,5 Stunden im Betrieb bleiben will. Der alte / neue BR, die zum Teil schon 1 oder 2 Amtsperioden hinter sich haben, hat bis jetzt noch nicht reagiert. Auf der letzten Sitzung habe ich dieses angesprochen und den Vorschlag gemacht, ein Schreiben an den AG aufzusetzten, das der BR Kenntniss davon hat ,das 8 Stunden gearbeitet werden ohne 1 Pause. Das Problem ist , die betreffenden AN wollen das auch so und der BR will sich ja auch nicht unbeliebt bei den AN machen. Wenn wir den AG darauf hinweisen sind wir dann aus der Haftung raus und können das weiter so laufen lassen, nach dem Motto wo kein Kläger auch kein Richter? Das ist vieleicht eine blöde Situation für mich.
Ich hoffe auf Hilfe viele Grüsse Buchs
Community-Antworten (5)
12.04.2011 um 16:05 Uhr
@Buchs
ein BR hat auf die Einhaltung der Gesetze zu achten und nicht seine eigenen zu erstellen. Es gilt das ArbZG und dort steht unzweifelhaft:
ArbZG §4 Ruhepausen
1.Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2.Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3.Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§4, Satz 3 ist verbindlich für AG, AN und auch für den BR. Dabei spielt es keine Rolle, was die einzelnen AN wollen, hier ist kein Wunschkonzert angesagt. Sonst kommen demnächst 10 AN und wollen 9 Std. durcharbeiten, weil es besser passt und sie so weniger im Betrieb sind. Was machst du dann?????
Zusammengefasst, NEIN, ihr seid NICHT aus der Haftung raus. Im Gegenteil, ihr habt als BR dafür zu SORGEN, dass das ArbZG eingehalten wird, nicht mehr und nicht weniger.
Gruß Galaxy
12.04.2011 um 17:00 Uhr
@ Galaxy,
danke für die schnelle Antwort. Also werden wir jetzt schnellstens in Aktion treten müssen. Da die vorherigen BR`S jahrelang nicht reagiert haben will ich lieber hier nach den nächsten Schritten fragen. Also 1 Schritt: umgehend ein Schreiben an den AG mit Frist für die Antwort? 2 Schritt: ??????? wenn keine Reaktion? Aber ich denke es wird doch schon eine Reaktion kommen. Ich kann den Ärger schon riechen. Da kommst du als Neuling in den BR und dann sowas. Ich kann aber auch nicht verstehen, das die bisherigen BR´S und der AG Jahrelang ( und wir reden hier von mindestens 10 Jahren oder mehr) das haben so laufen lassen.
Ist es auch richtig das Schichtpläne und Bereitschaftspläne in Kopie auch an den BR weiterzuleiten sind?
Gruss Buchs
12.04.2011 um 17:43 Uhr
Buchs, ihr seid nicht in der "Haftung" und wart es auch nie
der AG macht sich strafbar §§ 22,23 ArbZG
natürlich seid ihr beauftragt, die Gesetze zu überwachen
aber so eine Aktion kann ganz schnell dazu führen, daß ihr alle AN gegen euch habt also erfordert das ganze Fingerspitzengefühl und intelligente Lösungsansätze
vielleicht kann man sich mit dem AG auf bezahlte Kurzpausen einigen
oder ihr kombiniert die "unpopuläre" Maßnahme der Durchsetzung gesetzlicher Pausen mit einer "populären" Maßnahme, indem ihr etwas anleiert, was der AN als "wirklichen" Vorteil erkennt wenn ihm die Gewährung der Pausen auf den ersten Blick als Nachteil erscheint
leider ist gerade das von dir geschilderte Thema, auch wenn es rechtlich nichts zu diskutieren gibt, äußerst brisant in Bezug auf den künftigen Stand eines BR bei der Belegschaft
13.04.2011 um 12:43 Uhr
HAllo Buchs, ihr seit nach § 87 Abs. 1 P. 2 in der Mitbestimmung bei der Erstellung der Schichtpläne sowie der Dauer und der Lage der Pausen.
LG Angie
13.04.2011 um 15:13 Uhr
Hallo,
ich danke Euch für die Informationen.
Gruss Buchs
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Erlaubte Überstunden im Arbeitszeitgesetz?
ÄlterIm Arbeitszeitgesetz wird von 6 Werktagen ausgegangen. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§3). Die Arbeitszeit kann bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb v
41 Std.-Woche - auch an 5 Arbeitstagen in der Woche arbeiten?
ÄlterWir sollen demnächst 41 Std. in der Woche arbeiten. Ich habe eine Frage zum Arbeitszeitgesetz weil es Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung des Arbeitszeitgesetzes gibt. Wir hatten die 40 Std. Wo
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Betriebsratarbeit
Älterhallo ich bin Br Vorsitzender ich habe für montag morgen 8 uhr eine sitzung eingerufen um mich auf die sitzung die am Montag mittag mit dem neuen Werksleiter um 14,30 statt findet vor zu bereiten .
BR-Arbeit und Arbeitszeitgesetz
Älterwir haben einen br-kollegen, der versucht schon immer seine anwesenheitszeiten im unternehmen zu reduzieren. sein neuester trick (oder vielleicht ist es ja ein ganz genialer tipp) geht wie folgt: z