Wer hat Erfahrungen mit der Bitte um "Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten". Wir sind neu und wollen (müssen) das zum ersten Mal machen.
Einsichtnahme heißt ja nur "gucken" ich lese immer mal wieder, dass Notizen gemacht werden können. Rücke ich mit meinem Betriebsausschuss an und jeder schaut in die Listen?
Wer hat das schon gemacht, wieviel Vorlauf gibt man der Geschäftsleitung? Schreibt man "innerhalb der nächsten10 Tage bitten wir um einen Termin" o.ä.??? (Natürlich mit Angabe vom § BetrVG)
Vielen Dank für Eure Anregungen sagt erika