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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsichtnahme in Bruttogehaltslisten

E
Erika
Okt 2017 bearbeitet

Wer hat Erfahrungen mit der Bitte um "Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten". Wir sind neu und wollen (müssen) das zum ersten Mal machen. Einsichtnahme heißt ja nur "gucken" ich lese immer mal wieder, dass Notizen gemacht werden können. Rücke ich mit meinem Betriebsausschuss an und jeder schaut in die Listen? Wer hat das schon gemacht, wieviel Vorlauf gibt man der Geschäftsleitung? Schreibt man "innerhalb der nächsten10 Tage bitten wir um einen Termin" o.ä.??? (Natürlich mit Angabe vom § BetrVG) Vielen Dank für Eure Anregungen sagt erika

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Community-Antworten (7)

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Widder

11.04.2011 um 12:32 Uhr

Schreibt eure Gl und den Personalchef an, mit der Bitte um die Überlassung in schriftlicher Form.. Sollten sie nicht darauf eingehen, bittet ihr um einen Termin zur Einsicht in der KW X

Dann rückt ihr mit mehreren BRM an, und blockiert die Personalabteilung für ein paar Stunden, indem ihr alles für jeden MA abschreibt.

Wenn ihr das ein paarmal macht, bekommt ihr die Listen immer auf Aufforderung... Das habe ich selbst so gemacht, und es klappt, wenn man es regelmäßig, in jedem Quartal durchzieht.. Irgendwann haben sie die Nase so voll, das sie es freiwillig machen, unabhängig davon, das sie euch über Lohnänderungen nach § 99 BetrVG eh unterrichten müssen.

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paula

11.04.2011 um 12:48 Uhr

"....indem ihr alles für jeden MA abschreibt."

Was aber unzulässig wäre!!!

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Erika

11.04.2011 um 13:04 Uhr

"Abschreiben" geht ja gar nicht, es heißt ja "Einsicht", wir bezweifeln auch, dass wir eine Excel-Liste bekommen. D.h. also, wir sitzen dann z.B. zu dritt oder fünft und "lesen" die Namen und die entsprechenden Gehälter und merken uns Unterschiede????( Termin Kalenderwoche X war ein guter Hinweis.)

B
Balance

11.04.2011 um 13:23 Uhr

Der BR darf keine Kopien erstellen, nichts abfotografieren etc. Selbstverständlich dürfen alle Bruttogehälter, Zulagen etc. in Verbindung mit dem Namen der Mitarbeiter handschriftlich von den BR Mitgliedern aufgeschrieben werden. Wie würde sonst eine Auswertung erfolgen? Diese Zahlen kann sich doch niemand behalten!

P
paula

11.04.2011 um 14:22 Uhr

nach der Rechtsprechung sind stichpunktartige Notizen des BR erlaubt aber kein komplettes Abschreiben....

W
Widder

11.04.2011 um 16:39 Uhr

Jetzt werdet nicht Päpstlicher als der Papst.

Laßt ihr euch vom AG in eure Notizen schauen, und sie von ihm genehmigen.....

Ihr könnt alles Lohnrelevante abschreiben..... Wie sonst wollt ihr euren Aufgaben z.B. § 80 und § 87 BetrVG gerecht werden.

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RolaBri

13.10.2017 um 15:03 Uhr

Hallo Zusammen, wir sehen schon seit vielen Jahren in die Lohn- und Gehaltslisten unserer Mitarbeiter ein. Seit vielen Jahren schreiben wir auch in vorgefertigte Listen handschriftlich die Zahlen auf. Doch... es kam in diesem Jahr Anders. Bei der beantragten Sichtung war der GF und 2 Damen von der HR anwesend. Sie erklärten uns, dass wir die Lohnlisten nicht mit Notizen allseitig erfassen dürfen. Stattdessen bot man uns an, gemeinsame Auswertungen zu fahren. Zum Beispiel höchstes Gehalt und niedrigstes Gehalt einer Berufsgruppe. Diese Information können man aufschreiben. Dann hat man uns ein Urteil aus dem Jahr 1981 vorgelegt. Das ist sehr schwammig und beinhaltet noch die Ausschließung von außertariflichen Mitarbeitern. Wir haben jetzt Anwälte bemüht die den Begriff "Notizen machen" klären sollen. Darf der BA ( Betriebsausschuss) 10 oder 100 oder 200 oder 400 Notizen machen. Ach ja, auf die Frage warum wir die Listen denn vorher immer bekommen haben hieß es "Ja wenn eine konstruktive Zusammenarbeit mit den BR möglich wäre könne man sich vorstellen die Listen sogar auszuhändigen. Muss ich jetzt ein lieber Betriebsrat werden?

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