Einsicht in Bruttogehaltslisten mit Vorgaben seitens AG
Moin wir haben Einsicht in Bruttogehaltslisten gefordert. Als Antwort gab es heute morgen schriftlich:
[...] und schlagen als Termin zur Einsichtnahme in die Bruttogehaltslisten folgenden Termin vor: 28.4.2015 zwischen 8 und 11:45 Uhr im Personalbüro. Eine Mitarbeiterin der Personalabteilung wird während der Einsichtnahme ständig anwesend sein. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie den Termin bestätigen. [...]
Ist das ok? Einmal eine Zeitvorgabe von 3:45 und dann das da ständig jemand mit anwesend ist? Ich mein ich hab damit kein Problem, aber wozu? Ich möchte mich auch nicht streiten mit dem AG, aber irgendwas muss ich ja nun antworten...
Community-Antworten (13)
20.03.2015 um 09:33 Uhr
@ Fragenmann
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Das Recht auf Einsichtnahme steht nicht dem gesamten Gremium zu; das aber nur so.
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Während der Einsichtnahme dürfen BRM weder gestört noch behindert werden. Die Anwesenheit einer Kontrollperson ist strikt abzulehnen > BAG, 16.8.1995, 7 ABR 63/94
Amtlicher Leitsatz: Bei der Einsichtnahme des Betriebsausschusses bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder in die Bruttolohn- und Gehaltslisten dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.
- Die Einsichtnahme dauert solange, wie sie halt dauert. Eine Zeitvorgabe/-begrenzung könnte eine Behinderung darstellen und ist abzulehnen.
20.03.2015 um 09:43 Uhr
Hoppel üerzieht hier mit dem Thema "Überwachen" und "Behindern".
Der AG schreibt, eine Person wird die ganze Zeit "anwesend" sein. Das ist völlig legitim, sofern die Person nicht mit am Tisch sitzt und zusieht, sondern einfach ebenfalls im P-Büro ihrer Arbeit nachgeht. Auch kann und darf die Person sicherstellen, dass nicht ungerechtfertigt Komplettkopien der Listen angefertigt werden (Notizen sind erlaubt).
Daher muss und kann der zeitl. Rahmen schon abgestimmt werden. Ich halte einen Termin in 4 Wochen für etwas spät, aber das müsst ihr entscheiden, wir sehr es brennt. Fast 4 Stunden sind aber sicherlich auch nicht zu wenig - und falls sie nicht reichen, könnt ihr ja jederzeit einen Nachfolgetermin einfordern.
20.03.2015 um 09:44 Uhr
hoppel, das ist aber nur die halbe wahrheit
Hieraus folgt, daß Arbeitnehmer, die üblicherweise in dem Raum, in dem die Gehaltslisten aufbewahrt würden, arbeiten, auch während der Einsichtnahme des Betriebsrats dort bleiben dürfen. Der Arbeitgeber darf aber diese oder andere Arbeitnehmer nicht damit beauftragen, den Betriebsrat während der Einsichtnahme offen oder versteckt zu überwachen.
20.03.2015 um 09:46 Uhr
Warum denn so spät? Wolltet Ihr wirklich noch einen Monat warten?
20.03.2015 um 09:55 Uhr
Erlich gesagt haben wir die Anfrage am 8. Oktober gestellt - unsere Personalabteilung braucht für jeden Mist so lang.
20.03.2015 um 10:15 Uhr
Kopfschüttel ...
Wenn der AG schon schreibt "Eine Mitarbeiterin der Personalabteilung wird während der Einsichtnahme ständig anwesend sein." liegt für der Rückschluss MEHR ALS NAH, dass hier eine Überwachung stattfinden soll.
Also kommt doch nicht mit solch blöden Argumenten, ich würde hier überziehen ...
Und was wäre denn, wenn die Gehaltslisten üblicherweise NICHT im Personalbüro aufbewahrt werden???
20.03.2015 um 10:20 Uhr
Der Vorteil, dass es solang dauert liegt darin, dass wir Anfang April BetrVG II haben. Ich kann also den Dozent einfach mal fragen was man da antwortet. Einsicht nehmen soll laut unserer Anfrage nur der Betriebsausschuss.
20.03.2015 um 10:32 Uhr
Hoppel, du snookerst gerade gewaltig.
Da liegt nichts nahe. Das ist im Gegenteil ein ganz normaler Prozess. Dass BRM im Personalbüro alleine sitzen ist nämlich tatsächlich auch aus Gründen des Datenschutzes undenkbar. Da steht KEIN Wort von "ständiger Kontrolle".
20.03.2015 um 10:41 Uhr
auch aus Gründen des Datenschutzes undenkbar<
Das verstehe ich nun gar nicht. Wer schützt dabei wen? Der BR unterliegt doch selbst dem Datenschutz.
Also - die Personalabteilung braucht für alles so lange -
das scheint mir System zu haben. Die wollen Euch vielleicht nur hinhalten. Macht Druck. Ggf. nehmt Euch einen Fachanwalt, der Eure Rechte auf Information Nachdruck verleiht.
20.03.2015 um 10:45 Uhr
@ Gironimo: Im Personalbüro liegen in aller Regel vertrauliche Dokumente, in die auch kein BRM Einsicht erhalten darf. Nicht zuletzt Arbeitsverträge.
Daraus geht hervor, dass diese auch zu keiner Zeit offen für Nichtberechtigte zugänglich sein dürfen. Hier haben die einzelnen Mitarbeiter ein datenschutzrechtliches Interesse gegenüber den einsehenden BRM. Und daher halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass BRM nur in Anwesenheit (wie gesagt: =/= Kontrolle) eines Mitarbeiters dort Einsicht nehmen können.
20.03.2015 um 10:57 Uhr
Das größte Problem des Datenschutzes ist aus meiner Sicht nicht irgend ein PC, sondern die offen herumliegenden Dokumente auf dem Schreibtisch. Dagegen gibt es Schlüssel.
Ehrlich gesagt, wenn ich als AN in die Perso käme und meine Unterlagen liegen da offen herum, würde ich mich umgehend beim BR beschwerden.
Und wenn mir jemand mit dem Argument käme, würde ich als BR auch sagen, "schließ sie weg".
Trotzdem sehe ich schon die Berechtigung, dass ein Perso-Mitarbeiter das Treiben des BR aus der Ferne im Blick haben darf.
Ganz nebenher: Die Rechtsprechung eiert ja seit langer Zeit an dieser aus dem Jahr 1972 stammenden Formulierung der Einsichtnahme herum. Damals gab es ja noch nicht einmal Fotokopierer, geschweige denn die Möglichkeit, dem BR auf seine Bedürfnisse hin zugeschnittene Listen per Mausklick zusammenzustellen und zukommen zu lassen.
Darum ist es immer noch ein beliebtes Spiel vieler AG, den BR erst ewig warten zu lassen und dann mit Papier und Bleistift antanzen zu lassen.
20.03.2015 um 11:33 Uhr
Gironimo: Ich sehe hier weniger die Papiere auf Tischen ursächlich (wobei das im Arbeitsalltag auch mal üblich sein muss), sondern auch schlicht in Ordnern weggeheftete Dokumente. Nicht jeder Ordner muss zwingend verschlossen stehen und kann dennoch vertraulich sein.
Mein letztes Argument: Der BR würde auch nie den AG alleine in sein Büro lassen - der AG muss es entsprechend auch nicht dulden.
21.03.2015 um 08:48 Uhr
Mein Rat, geht in Gottes Namen erst Ende April hin, aber geht. Will euch jemand auf die Finger schauen, ein Mal warnen, im Wiederholungsfall Vorgang abbrechen, da manifeste Behinderung, und Anwalt einschalten. Aber ich denke, das wird schon geregelt laufen.
Für die Zukunft: Lasst euch solche Wartezeiten nicht bieten! Immer Anspruch anmelden und gleich eine angemessene Frist setzen. Das kann ja in freundlichem, sachlichem Ton geschehen.
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