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Verzörgerte Einsichtnahme in Bruttogehaltslisten

B
Betriebsbonsai
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben im Gremium gestern die Einsicht in die Bruttolohnlisten durch 2 Mitglieder des Betriebsausschusses beschlossen. Nun hat man uns heute mitgeteilt, dass eine Einsichtnahme frühestens Anfang bis Mitte Oktober möglich sei, da unsere Lohnbuchhaltung soviel zu tun habe. Wir befürchten dass man hier Zeit schinden will, um etwaige individuelle Zahlungen an einzelne Mitarbeiter zu verschleiern. Was können wir (rechtlich) tun, um die Einsichtnahme schon nächste Woche durchzusetzen?

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

19.08.2015 um 01:33 Uhr

Hallo Bonsai,

gemäß §80 Abs.2 BetrVG hat Arbeitgeber dem BR auf dessen Verlangen hin, JEDERZEIT die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Mein Vorschlag: Beraumt morgen eine BR-Sitzung an und faßt folgenden Beschluß:

  1. Dem AG wird aufgegeben, den Mitgliedern des BA (Namen) unverzüglich, spätestens jedoch bis 21.08.2015 Einsichtnahme in die Lohn- und/oder Gehaltslisten aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern zu gewähren.
  2. Im Falle der Weigerung wird der AG auf die Möglichkeit eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens nach §23 Abs.3 BetrVG, gegebenenfalls auch auf die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung hingewiesen.
H
Hartmut

19.08.2015 um 09:19 Uhr

Nicht im Falle der Weigerung, sondern -allgemeiner- im Falle des Verzugs. Ansonsten bin ich bei Challenger.

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