Arbeitskleidung
Hallo, wo finde ich etwas über Arbeitskleidung die vom AG angeordnet werden soll? Das Tragen ist hier nicht das Thema sondern das Zahlen der Arbeitskleidung und die Reinigung! Bislang hat der AG die Anschaffung und die Kosten der Wäscherei immer selbst getragen. Es wären für die AN ja doch einige Kosten die sie selbst tragen müssten, wir als BR wollen hier richtig verhandeln und brauche somit eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
10.04.2011 um 12:55 Uhr
Arbeitgeber muss Arbeitskleidung zahlen Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat in einem aktuellen Urteil der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Rückzahlung der für Arbeitskleidung vom Gehalt einbehalten Kostenpauschale stattgegeben (Az: 9 AZR 676/07). Da das monatliche Nettoentgelt der Klägerin mit 800 Euro deutlich unter der Pfändungsgrenze liegt , sei die Einbehaltung eines "Kittelgeldes" unwirksam, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Ob die Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ist, dass auch bei Urlaub oder Krankheit eine Kostenpauschale für Arbeitskleidung einbehalten wird, entschied das Gericht daher nicht mehr.
Laut BAG muss der Arbeitgeber Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung stellen, wenn gesetzliche Bestimmungen das Tragen von Schutzkleidung vorschreiben. Fehlt eine derartige gesetzliche Verpflichtung , kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich vereinbaren, dass dieser während der Arbeitszeit eine bestimmte Arbeitskleidung trägt, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Der Angestellte kann in diesem Fall an den Kosten beteiligt werden. Dabei dürfe die Vertragsklausel den Arbeitnehmer jedoch nicht unbillig benachteiligen, so die Richter. Ob dies der Fall sei, richte sich nach den Vorteilen, die der Arbeitnehmer aus der Überlassung der Berufskleidung und ihrer Pflege und Ersatzbeschaffung durch den Arbeitgeber habe. (sen)
http://www.autoservicepraxis.de/arbeitgeber-muss-arbeitskleidung-zahlen-807314.html
10.04.2011 um 16:02 Uhr
Hallo Wahlvst,
sorry,es handelt sich hier nicht um eine Schutzkleidung.Der AG möchte es einheitlich haben damit das Erscheinungsbild passend ist.Die Erstausstattung würde der AG zahlen aber danach sollen die AN selbst die Arbeitskleidung zahlen.
Danke für die Hilfe.
10.04.2011 um 16:17 Uhr
Hallo nochmals, vorallem ist überall auf jedem T-Shirt ,Hosen,Sweatshirt etc. das Firmenlogo abgebildet!das hatte ich noch vergessen. Gruß Rocce
10.04.2011 um 23:25 Uhr
die Antwort hast du doch schon von wahlvst bekommen:
Fehlt eine derartige gesetzliche Verpflichtung , kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich vereinbaren, dass dieser während der Arbeitszeit eine bestimmte Arbeitskleidung trägt, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Der Angestellte kann in diesem Fall an den Kosten beteiligt werden. Dabei dürfe die Vertragsklausel den Arbeitnehmer jedoch nicht unbillig benachteiligen, so die Richter. Ob dies der Fall sei, richte sich nach den Vorteilen, die der Arbeitnehmer aus der Überlassung der Berufskleidung und ihrer Pflege und Ersatzbeschaffung durch den Arbeitgeber habe.
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