Erstellt am 09.04.2011 um 00:20 Uhr von alterBerummbär
@Kerry,
was ist tarifvertraglich geregelt?
Was ist arbeitsvertraglich geregelt?
Gibt es eine BV?
Erstellt am 09.04.2011 um 21:17 Uhr von charlot
Gibt es keine Regelungen über die Auszahlung der Überstunden, so bleibt das angesparte Zeitguthaben während der Elternzeit weiter im Betrieb stehen. Es kann dann entsprechend den getroffenen Regelungen nach Ende der Elternzeit im Rahmen des dann wieder auflebenden Arbeitsverhältnisses genutzt werden.
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-was-passiert-mit-ueberstunden-waehrend-der-elternzeit/
Wenn Du BR bist stellt sich die Frage: Warum willst Du gegen die AN handeln???
Erstellt am 09.04.2011 um 21:31 Uhr von Pretty
Wenn Du BR bist stellt sich die Frage: Warum willst Du gegen die AN handeln???
Antwort 2 Erstellt am 09.04.2011 um 21:17 Uhr von charlot 173883
Schräge Interpretation.
Erstellt am 09.04.2011 um 22:11 Uhr von Kerry
Ja ich bin BR und möchte nicht gegen die Kollegin handeln...
Ich wurde von ihr angesprochen und gefragt wie es sich damit verhält.
Wir kennen unsere GF und wollten schon mal für alle Möglichkeiten gewapnet sein...da man leider mit allem rechnen muss...
Erstellt am 10.04.2011 um 10:51 Uhr von charlot
Kerry
Wenn Du BR bist stellt sich die Frage: Warum willst Du gegen die AN handeln???
Dann war die Fargestellung "ungeschickt" weil sie in mir diese Frage aufwarf.
Hat sie einen rechtlichen Anspruch auf diese Stunden oder verfallen diese?
Hier hätte ein Hinweis, weil AG ggf. Probelem macht hilfreich zur Klarstellung gewesen.
Ist somit positiv geklärt.