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Überstunden nach Elternzeit

K
Kerry
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hätte da mal eine Frage... Ich habe eine Kollegin die dieses Jahr wieder aus der Elternzeit zurückkommt. Es werden immer noch (nach immerhin fast 3 Jahren) ihre Überstunden im Einsatzplan geführt. Hat sie einen rechtlichen Anspruch auf diese Stunden oder verfallen diese?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (5)

A
alterBerummbär

09.04.2011 um 02:20 Uhr

@Kerry, was ist tarifvertraglich geregelt? Was ist arbeitsvertraglich geregelt? Gibt es eine BV?

C
charlot

09.04.2011 um 23:17 Uhr

Gibt es keine Regelungen über die Auszahlung der Überstunden, so bleibt das angesparte Zeitguthaben während der Elternzeit weiter im Betrieb stehen. Es kann dann entsprechend den getroffenen Regelungen nach Ende der Elternzeit im Rahmen des dann wieder auflebenden Arbeitsverhältnisses genutzt werden.

http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-was-passiert-mit-ueberstunden-waehrend-der-elternzeit/

Wenn Du BR bist stellt sich die Frage: Warum willst Du gegen die AN handeln???

P
Pretty

09.04.2011 um 23:31 Uhr

Wenn Du BR bist stellt sich die Frage: Warum willst Du gegen die AN handeln??? Antwort 2 Erstellt am 09.04.2011 um 21:17 Uhr von charlot 173883

Schräge Interpretation.

K
Kerry

10.04.2011 um 00:11 Uhr

Ja ich bin BR und möchte nicht gegen die Kollegin handeln... Ich wurde von ihr angesprochen und gefragt wie es sich damit verhält. Wir kennen unsere GF und wollten schon mal für alle Möglichkeiten gewapnet sein...da man leider mit allem rechnen muss...

C
charlot

10.04.2011 um 12:51 Uhr

Kerry

Wenn Du BR bist stellt sich die Frage: Warum willst Du gegen die AN handeln??? Dann war die Fargestellung "ungeschickt" weil sie in mir diese Frage aufwarf.

Hat sie einen rechtlichen Anspruch auf diese Stunden oder verfallen diese? Hier hätte ein Hinweis, weil AG ggf. Probelem macht hilfreich zur Klarstellung gewesen.

Ist somit positiv geklärt.

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