Erstellt am 08.04.2011 um 09:06 Uhr von pirat
@hinzundkunz,
lies mal hier, könnte Dir von Nutzen sein...
http://www.warych-finzi-bludau.de/veroeffentlichen/arbeitsrecht/85--aenderung-der-vertraglichen-arbeitszeit-durch-jahrelange-mehrarbeit
Erstellt am 08.04.2011 um 09:09 Uhr von nicoline
hinzundkunz,
als BR könnt Ihr hier nicht mehr machen, als die Kollegin zu unterstützen und zu beraten. Tätig werden muss sie selber. Man könnte hier evtl. davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis sich konkludent verändert hat. Sollte das der Fall sein, kann der AG nur mit einer Änderungskündigung versuchen, aus der Angelegenheit rauszukommen. Aber, das beurteilen zu wollen, ohne alle Einzelheiten zu kennen, wäre vermessen. Wenn Mitglied, sollte die Kollegin zur Gewerkschaft gehen und Rechtsbeistand einfordern, alternativ bleibt der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt am 09.04.2011 um 09:10 Uhr von Kölner
@hinundkunz
Mit der Hilfe des BR würde ich als AN über die Konkretisierung des AV mit dem AG sprechen! Das könnte wirken...
...und Dienstpläne, die fortan z.B. nicht mehr die 160 Std. der Kollegin ausweisen würde ich nicht mehr genehmigen.