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Arbeitszeit

H
hinzundkunz
Jan 2018 bearbeitet

moin zusammen.eine Mitarbeiterin hat einen Vertrag von 140 Std. und macht seit geschlagenen 9 jahren aber schon 160 Std. . Welche Arbeitszeit zählt?da gibts doch irgendwas mit Betrieblicher übung.Sie möchte unbedingt die 160 Std. behalten. können wir ihr das ermöglichen?

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Community-Antworten (3)

P
N
nicoline

08.04.2011 um 11:09 Uhr

hinzundkunz, als BR könnt Ihr hier nicht mehr machen, als die Kollegin zu unterstützen und zu beraten. Tätig werden muss sie selber. Man könnte hier evtl. davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis sich konkludent verändert hat. Sollte das der Fall sein, kann der AG nur mit einer Änderungskündigung versuchen, aus der Angelegenheit rauszukommen. Aber, das beurteilen zu wollen, ohne alle Einzelheiten zu kennen, wäre vermessen. Wenn Mitglied, sollte die Kollegin zur Gewerkschaft gehen und Rechtsbeistand einfordern, alternativ bleibt der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

K
Kölner

09.04.2011 um 11:10 Uhr

@hinundkunz Mit der Hilfe des BR würde ich als AN über die Konkretisierung des AV mit dem AG sprechen! Das könnte wirken... ...und Dienstpläne, die fortan z.B. nicht mehr die 160 Std. der Kollegin ausweisen würde ich nicht mehr genehmigen.

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