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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entlohnung zum Feiertag

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Luise
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns in der Firma gibt es fragen zur Bezahlung der Feiertage, wir arbeiten in drei Schichten zB. der 15. August einige müssen arbeiten und andere haben an diesem Tag frei, muss denen die frei haben der Gesetzlichefeiertag dann nicht trotzdem gezahlt werden ???

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Community-Antworten (3)

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wölfchen

07.04.2011 um 21:37 Uhr

. . . gibt es bei Euch in der Firma auch einen Tarifvertrag oder so was ähnliches?

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luise

07.04.2011 um 22:16 Uhr

Ja wir haben einen Tarifvertrag

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Werner

08.04.2011 um 08:21 Uhr

Moinsen, nein, wenn Freischicht und Feiertag aufeinander fallen hat der MA Pech gehabt. §2 EFZG sagt: wenn Arbeitszeit wegen eines Feiertages ausfällt ist er zu vergüten.

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