Entlohnung zum Feiertag
Bei uns in der Firma gibt es fragen zur Bezahlung der Feiertage, wir arbeiten in drei Schichten zB. der 15. August einige müssen arbeiten und andere haben an diesem Tag frei, muss denen die frei haben der Gesetzlichefeiertag dann nicht trotzdem gezahlt werden ???
Community-Antworten (3)
07.04.2011 um 21:37 Uhr
. . . gibt es bei Euch in der Firma auch einen Tarifvertrag oder so was ähnliches?
07.04.2011 um 22:16 Uhr
Ja wir haben einen Tarifvertrag
08.04.2011 um 08:21 Uhr
Moinsen, nein, wenn Freischicht und Feiertag aufeinander fallen hat der MA Pech gehabt. §2 EFZG sagt: wenn Arbeitszeit wegen eines Feiertages ausfällt ist er zu vergüten.
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