Gleitzeittage vor und nach Urlaub
Hallo zusammen!
Ich bin stellv. BR-Vorsitzende in einem Einhandelsunternehmen mit ca. 130 Mitarbeitern.
Vor einigen Tagen bekamen die Abteilungsleiter von unserer Geschäftsführung eine E-Mail, in der es um freie Tage vor und nach dem Urlaub ging.
Hintergrund: Da wir Montag bis Freitag geöffnet haben, aber nur 5 Tage arbeiten müssen, kommt es schon mal vor, dass der Samstag bzw. Montag der freie Tag ist. Diese Tage sollen lt. E-Mail jetzt nicht mehr vor bzw. nach dem Urlaub geplant werden dürfen, da dadurch der Urlaub verlängert wird.
Frage: Darf die GF dies so ohne weiteres bestimmen? Gibt es da Gesetzestexte, Urteile oder ähnliches?
Community-Antworten (2)
07.04.2011 um 14:15 Uhr
Hallo ChupaChups,
nach § 87 Abs. 1 P. 2 BetrVG habt Ihr ein erzwingbares MBR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Ich vermute, dass bei euch ein rollierendes System angewandt wird. Ihr müsst in einer Betriebsvereinbarung den genauen Ablauf dieses Systems, also auch die Regelung über die freien Tage, mit dem Arbeitgeber erarbeiten. Sollte keine Einigung zustande kommenden entscheidet die Einigungsstelle ( §87 Abs. 2 BetrVG).
Euer AG darf diese Anweisung also nicht durchführen.
LG Angie
07.04.2011 um 14:20 Uhr
Montag -Freitag geöffnet, und Samstag ein geplanter freier Tag???
Du meintest bestimmt Mo- Sa geöffnet....
Ist aber egal, da dies die Lage, Verteilung der Arbeitszeit und allgemeine Urlaubsgrundsätze betrifft, seid ihr nach § 87 Abs. 1 Satz 2 und 5 BetrVG in der Mitbestimmung.
Dies müßte aber einer StBRV geläufig sein...
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Gleitzeitausgleich am vor oder am Ende des Urlaubs
ÄlterWir sind mit unserer GL an einem Streitpunkt angelangt, und zwar geht es um Gleitzeitausgleich: Die GL meint, dass Gleitzeittage nicht direkt vor oder im Anschluss an Urlaubstage genommen werden dürf
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20