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Gleitzeittage vor und nach Urlaub

C
ChupaChups
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich bin stellv. BR-Vorsitzende in einem Einhandelsunternehmen mit ca. 130 Mitarbeitern.

Vor einigen Tagen bekamen die Abteilungsleiter von unserer Geschäftsführung eine E-Mail, in der es um freie Tage vor und nach dem Urlaub ging.

Hintergrund: Da wir Montag bis Freitag geöffnet haben, aber nur 5 Tage arbeiten müssen, kommt es schon mal vor, dass der Samstag bzw. Montag der freie Tag ist. Diese Tage sollen lt. E-Mail jetzt nicht mehr vor bzw. nach dem Urlaub geplant werden dürfen, da dadurch der Urlaub verlängert wird.

Frage: Darf die GF dies so ohne weiteres bestimmen? Gibt es da Gesetzestexte, Urteile oder ähnliches?

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Community-Antworten (2)

A
Angie

07.04.2011 um 14:15 Uhr

Hallo ChupaChups,

nach § 87 Abs. 1 P. 2 BetrVG habt Ihr ein erzwingbares MBR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Ich vermute, dass bei euch ein rollierendes System angewandt wird. Ihr müsst in einer Betriebsvereinbarung den genauen Ablauf dieses Systems, also auch die Regelung über die freien Tage, mit dem Arbeitgeber erarbeiten. Sollte keine Einigung zustande kommenden entscheidet die Einigungsstelle ( §87 Abs. 2 BetrVG).

Euer AG darf diese Anweisung also nicht durchführen.

LG Angie

W
Widder

07.04.2011 um 14:20 Uhr

Montag -Freitag geöffnet, und Samstag ein geplanter freier Tag???

Du meintest bestimmt Mo- Sa geöffnet....

Ist aber egal, da dies die Lage, Verteilung der Arbeitszeit und allgemeine Urlaubsgrundsätze betrifft, seid ihr nach § 87 Abs. 1 Satz 2 und 5 BetrVG in der Mitbestimmung.

Dies müßte aber einer StBRV geläufig sein...

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