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Überstundenzuschlag für TZ-Beschäftigte

L
lolium
Mrz 2025 bearbeitet

ich habe gar keine Frage sondern gerade die BAG-Urteilsbegründung (Urteil vom 15.10.2021 6 AZR 253/19) zur Überstundenregelung bei Teilzeit für Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVÖD-K gelesen. Wir haben extrem viele TZ-Beschäftigte mit massig Mehrarbeitsstunden. In kaum einem Fall werden diese zu Überstungen und damit Zuschlagspflichtig. Das hat mir gerade die Laune verdorben :-( und da heute außer mir keiner im Büro ist. sage ich eben Euch.

VG und einen guten Start ins neue Jahr!

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Community-Antworten (1)

W
Warze

21.03.2025 um 05:01 Uhr

Dreck Betriebsrat

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