Erstellt am 06.04.2011 um 13:26 Uhr von neskia
Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun sondern ist einzelvertragliches Verhandlungsgeschick. Es sei, ein Tarifvertrag oder Gesetz gesteht mehr Urlaub zu als im Arbeitsvertrag vereinbart
Erstellt am 06.04.2011 um 15:06 Uhr von gallocampo
neskia hat Recht.
Wer ohne Tarifvertrag lebt, verhandelt auf eigene Rechnung. Wer besser verhandelt, hat den besseren Vertrag.
Was kann man dagegen tun?
Man kann nachverhandeln. Das funktioniert meist ohne Druck am besten. Einfach den Chef auf die Diskrepanz hinweisen und freundlich fragen, ob's ihm egal ist.
Wenn ihm was an einem guten Arbeitsklima gelegen ist, kann das funktionieren.
Erstellt am 13.04.2011 um 19:46 Uhr von remalon
Um das ganze mal zu verdeutlichen..2007 bestand eine betriebsvereinbarung in jener wurde der urlaubsanspruch von 30 auf 27 tage herab gesetzt.in dieser zeit unterschrieb ein neuer mitarbeiter seinen vertrag mit 27 urlaubstagen(ich denke dies basierte auf die betriebsvereinbarung).vor beginn des neuen jahres 2011 lief diese betriebsvereinbarung aus und die mitarbeiter,welche einen arbeitsvertrag mit 30 urlaubstagen haben,wurden die 3 tage wieder zugefügt.der arbeitnehmer mit vertrag über 27 tage beklagt sich jetzt,weil er ja basierend auf die bv seinen vertrag unterschrieben hatte und er gar nicht wusste,dass andere arbeitnehmer 30 tage urlaub hatten.
stehen ihm denn jetzt auch 30 tage zu oder eben nur diese 27 tage laut vertrag?
gruß