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Samstagsdienst/Freizeitausgleich bei vorhandenem Dienstplan

L
lunamorgenstern
Jan 2018 bearbeitet

Es handelt sich um eine Tagesklinik (nach TVöD), die regulär von Mo-Fr und zusätzlich 1x/Monat samstags Patienten behandelt. Es gibt einen Dienstplan, in dem die Samstagsdienste eingeteilt und dementsprechend ein anderer beliebiger Wochentag als frei eingeteilt ist.

Konkrete Frage: Wenn ein MA an einem Dienst-Samstag erkrankt, bekommt er hier dann trotzdem den "Ausgleichstag" laut Dienstplan unter der Woche frei? Oder gilt der freie Tag als "nicht eingearbeitet" und der MA muss dann arbeiten?

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

06.04.2011 um 12:30 Uhr

lunamorgenstern, Krank ist wie gearbeitet: bist Du mit Arbeit am Samstag vorgeplant, so müssen Dir demzufolge bei Krankheit diese Stunden auch gutgeschrieben werden, eben genau so, als wenn Du gearbeitet hättest. Daraus resultiert, dass Du in der nächsten Woche auch Anspruch auf den freien Tag hast.

Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

U
Ulrik

06.04.2011 um 12:30 Uhr

Krank wird behandelt wie gearbeitet, unter dieser Voraussetzung findet ja auch die Entgeltfortzahlung statt (siehe EntGfortZG). Von daher wird der Kollege behandelt, als wenn er gearbeitet hätte. Er bekommt seinen freien Tag unter der Woche und muß keine Stunden nachholen.

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