Erstellt am 06.04.2011 um 10:30 Uhr von nicoline
lunamorgenstern,
Krank ist wie gearbeitet: bist Du mit Arbeit am Samstag vorgeplant, so müssen Dir demzufolge bei Krankheit diese Stunden auch gutgeschrieben werden, eben genau so, als wenn Du gearbeitet hättest. Daraus resultiert, dass Du in der nächsten Woche auch Anspruch auf den freien Tag hast.
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Erstellt am 06.04.2011 um 10:30 Uhr von Ulrik
Krank wird behandelt wie gearbeitet, unter dieser Voraussetzung findet ja auch die Entgeltfortzahlung statt (siehe EntGfortZG).
Von daher wird der Kollege behandelt, als wenn er gearbeitet hätte. Er bekommt seinen freien Tag unter der Woche und muß keine Stunden nachholen.